Das Königreich England bestand vom Zusammenbruch der Heptarchie im Frühmittelalter bis zum Jahr 1707. Es wurde durch den Zusammenschluss der Königreiche von England und Schottland zum Königreich Großbritannien durch dieses abgelöst. Offa von Mercien, 757 bis 796, war der erste Angelsachse, der sich als König von England bezeichnete (774). Später erreichte Alfred der Große die Anerkennung als englischer König, doch das von König Guthrum regierte Danelaw erkannte seinen Schirmherrn nicht an.

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  • Das Königreich England bestand vom Zusammenbruch der Heptarchie im Frühmittelalter bis zum Jahr 1707. Es wurde durch den Zusammenschluss der Königreiche von England und Schottland zum Königreich Großbritannien durch dieses abgelöst. Offa von Mercien, 757 bis 796, war der erste Angelsachse, der sich als König von England bezeichnete (774). Später erreichte Alfred der Große die Anerkennung als englischer König, doch das von König Guthrum regierte Danelaw erkannte seinen Schirmherrn nicht an. Nach dem Vorbild Karls des Großen ließ Alfred zahlreiche Klöster gründen. Durch die Neuschaffung von Schulen förderte er das kulturelle und geistige Leben seines Reiches. Mit 36 Jahren lernte er selbst Latein und begann zahlreiche Gelehrte aus dem Frankenreich zu sich nach England einzuladen. Diese und angelsächsische Juristen begannen unter seiner Regierung mit der Niederschrift des Common Law in einer Gesetzessammlung mit der Bezeichnung Domboc. Doch machte sich unter ihm zum ersten Mal ein englisches Nationalbewusstsein bemerkbar. Alfreds Nachfolger schufen ein Verwaltungssystem, bei dem als Kronbeamte Sheriffs an der Spitze einer Grafschaft, eines Shire, standen, wobei mehrere Grafschaften zu einem Earldom zusammengefasst wurden, das einem Earl unterstand. Als historischer Gründungstag des Englischen Königreiches gilt der 12. Juli 927, als sich nach der Schilderung der Angelsächsischen Chronik sowie der Historiker William of Malmsbury und John of Worcester die Könige Æthelstan, Konstantin II., Eógan I., Howell der Gute und Ealdred I bei Eamont Bridge im heutigen Cumbria trafen. Die Könige erkannten hier die Oberherrschaft Æthelstans an. König Æthelstan konnte 936 die Cornwaller aus Exeter vertreiben und zog eine Linie am Außenrand seines Königreiches Wessex, am Fluss Tamar. Er nannte sich Rex totius Britanniae (König aller Briten), konnte Wales und Schottland aber nur unter eine lose Oberhoheit bringen. Dagegen eroberte er Northumbria dauerhaft. Nach 930 wurden seine Urkunden von einer einzigen Kanzlei in Winchester hergestellt, was auf eine Art Hauptstadt seines Königreiches schließen lässt. Von seiner Herrschaftszeit an kann man vom Königreich England sprechen. (vgl. Entstehung Englands) Die englischen Könige des Hochmittelalters griffen weit nach Frankreich aus (vgl. Angevinisches Reich). Aufgrund der Personalunion von England und Schottland, die von Jakob I. an galt, konnte schließlich das volkreichere England 1707 die Schotten zum Anschluss an das gemeinsame Königreich Großbritannien drängen. Die verfassungsmäßige Ordnung des Königreichs wandelte sich vom Regionalkönigtum mit Hegemonie eines einzelnen Königs bis zum deutlich ausgeprägten Feudalsystem unter Wilhelm dem Eroberer. Dieses wurde ab Johann Ohneland und verstärkt unter Eduard I. zu einer Königsherrschaft unter Mitwirkung des Parlaments umgewandelt. Jakob I. und Karl I. versuchten eine absolutistische Herrschaft durchzusetzen. Dies scheiterte jedoch im englischen Bürgerkrieg, der zur Hinrichtung Karls I., der zwischenzeitlichen Abschaffung der Monarchie und der Einführung des Commonwealth of England – einer Republik – führte. Nach dem halbabsolutistischen Zwischenspiel unter Karl II. und Jakob II., die auf den Commonwealth folgten, wurde eine Vorform der konstitutionellen Monarchie unter Wilhelm von Oranien und Maria II. eingeführt. (de)
  • Das Königreich England bestand vom Zusammenbruch der Heptarchie im Frühmittelalter bis zum Jahr 1707. Es wurde durch den Zusammenschluss der Königreiche von England und Schottland zum Königreich Großbritannien durch dieses abgelöst. Offa von Mercien, 757 bis 796, war der erste Angelsachse, der sich als König von England bezeichnete (774). Später erreichte Alfred der Große die Anerkennung als englischer König, doch das von König Guthrum regierte Danelaw erkannte seinen Schirmherrn nicht an. Nach dem Vorbild Karls des Großen ließ Alfred zahlreiche Klöster gründen. Durch die Neuschaffung von Schulen förderte er das kulturelle und geistige Leben seines Reiches. Mit 36 Jahren lernte er selbst Latein und begann zahlreiche Gelehrte aus dem Frankenreich zu sich nach England einzuladen. Diese und angelsächsische Juristen begannen unter seiner Regierung mit der Niederschrift des Common Law in einer Gesetzessammlung mit der Bezeichnung Domboc. Doch machte sich unter ihm zum ersten Mal ein englisches Nationalbewusstsein bemerkbar. Alfreds Nachfolger schufen ein Verwaltungssystem, bei dem als Kronbeamte Sheriffs an der Spitze einer Grafschaft, eines Shire, standen, wobei mehrere Grafschaften zu einem Earldom zusammengefasst wurden, das einem Earl unterstand. Als historischer Gründungstag des Englischen Königreiches gilt der 12. Juli 927, als sich nach der Schilderung der Angelsächsischen Chronik sowie der Historiker William of Malmsbury und John of Worcester die Könige Æthelstan, Konstantin II., Eógan I., Howell der Gute und Ealdred I bei Eamont Bridge im heutigen Cumbria trafen. Die Könige erkannten hier die Oberherrschaft Æthelstans an. König Æthelstan konnte 936 die Cornwaller aus Exeter vertreiben und zog eine Linie am Außenrand seines Königreiches Wessex, am Fluss Tamar. Er nannte sich Rex totius Britanniae (König aller Briten), konnte Wales und Schottland aber nur unter eine lose Oberhoheit bringen. Dagegen eroberte er Northumbria dauerhaft. Nach 930 wurden seine Urkunden von einer einzigen Kanzlei in Winchester hergestellt, was auf eine Art Hauptstadt seines Königreiches schließen lässt. Von seiner Herrschaftszeit an kann man vom Königreich England sprechen. (vgl. Entstehung Englands) Die englischen Könige des Hochmittelalters griffen weit nach Frankreich aus (vgl. Angevinisches Reich). Aufgrund der Personalunion von England und Schottland, die von Jakob I. an galt, konnte schließlich das volkreichere England 1707 die Schotten zum Anschluss an das gemeinsame Königreich Großbritannien drängen. Die verfassungsmäßige Ordnung des Königreichs wandelte sich vom Regionalkönigtum mit Hegemonie eines einzelnen Königs bis zum deutlich ausgeprägten Feudalsystem unter Wilhelm dem Eroberer. Dieses wurde ab Johann Ohneland und verstärkt unter Eduard I. zu einer Königsherrschaft unter Mitwirkung des Parlaments umgewandelt. Jakob I. und Karl I. versuchten eine absolutistische Herrschaft durchzusetzen. Dies scheiterte jedoch im englischen Bürgerkrieg, der zur Hinrichtung Karls I., der zwischenzeitlichen Abschaffung der Monarchie und der Einführung des Commonwealth of England – einer Republik – führte. Nach dem halbabsolutistischen Zwischenspiel unter Karl II. und Jakob II., die auf den Commonwealth folgten, wurde eine Vorform der konstitutionellen Monarchie unter Wilhelm von Oranien und Maria II. eingeführt. (de)
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  • Das Königreich England bestand vom Zusammenbruch der Heptarchie im Frühmittelalter bis zum Jahr 1707. Es wurde durch den Zusammenschluss der Königreiche von England und Schottland zum Königreich Großbritannien durch dieses abgelöst. Offa von Mercien, 757 bis 796, war der erste Angelsachse, der sich als König von England bezeichnete (774). Später erreichte Alfred der Große die Anerkennung als englischer König, doch das von König Guthrum regierte Danelaw erkannte seinen Schirmherrn nicht an. (de)
  • Das Königreich England bestand vom Zusammenbruch der Heptarchie im Frühmittelalter bis zum Jahr 1707. Es wurde durch den Zusammenschluss der Königreiche von England und Schottland zum Königreich Großbritannien durch dieses abgelöst. Offa von Mercien, 757 bis 796, war der erste Angelsachse, der sich als König von England bezeichnete (774). Später erreichte Alfred der Große die Anerkennung als englischer König, doch das von König Guthrum regierte Danelaw erkannte seinen Schirmherrn nicht an. (de)
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