Das Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (kurz: Kyoto-Protokoll, benannt nach dem Ort der Konferenz Kyōto in Japan) ist ein am 11. Dezember 1997 beschlossenes Zusatzprotokoll zur Ausgestaltung der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) mit dem Ziel des Klimaschutzes. Das am 16. Februar 2005 in Kraft getretene Abkommen legt erstmals völkerrechtlich verbindliche Zielwerte für den Ausstoß von Treibhausgasen in den Industrieländern fest, welche die hauptsächliche Ursache der globalen Erwärmung sind. Bis Anfang Dezember 2011 haben 191 Staaten sowie die Europäische Union das Kyoto-Protokoll ratifiziert. Die USA haben 2001 die Ratifikation des Protokolls abgelehnt, auch Kanada hat am 13. Dezember 2011 seinen Ausstieg aus dem Abkomm

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  • Das Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (kurz: Kyoto-Protokoll, benannt nach dem Ort der Konferenz Kyōto in Japan) ist ein am 11. Dezember 1997 beschlossenes Zusatzprotokoll zur Ausgestaltung der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) mit dem Ziel des Klimaschutzes. Das am 16. Februar 2005 in Kraft getretene Abkommen legt erstmals völkerrechtlich verbindliche Zielwerte für den Ausstoß von Treibhausgasen in den Industrieländern fest, welche die hauptsächliche Ursache der globalen Erwärmung sind. Bis Anfang Dezember 2011 haben 191 Staaten sowie die Europäische Union das Kyoto-Protokoll ratifiziert. Die USA haben 2001 die Ratifikation des Protokolls abgelehnt, auch Kanada hat am 13. Dezember 2011 seinen Ausstieg aus dem Abkommen bekannt gegeben. Das Protokoll sieht vor, den jährlichen Treibhausgas-Ausstoß der Industrieländer innerhalb der sogenannten ersten Verpflichtungsperiode (2008–2012) um durchschnittlich 5,2 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu reduzieren. Für Schwellen- und Entwicklungsländer sind keine Reduktionsziele beziffert. Auf der Konferenz der Vertragsstaaten im Dezember 2007 auf Bali hatten die Vertragsstaaten einen Fahrplan für Verhandlungen über eine potenzielle, 2013 beginnende zweite Verpflichtungsperiode vereinbart. Nachdem weder in Bali noch auf den Folgekonferenzen etwa 2009 in Kopenhagen darüber Einigung erzielt werden konnte, einigten sich die Staaten auf der UN-Klimakonferenz in Durban auf eine solche zweite Verpflichtungsperiode. Deren Ausgestaltung (einschließlich neuer Reduktionsziele und einer Laufzeit entweder bis Ende 2017 oder Ende 2020) sollte auf der UN-Klimakonferenz in Katar 2012 beschlossen werden. Dort einigte man sich auf eine geplante Verlängerung des Kyoto-Protokolls („Kyoto II“) bis 2020. Strittig sind vor allem der Umfang und die Verteilung der künftigen Treibhausgas-Reduktionen, die Einbindung von Schwellen- und Entwicklungsländern in die Reduktionsverpflichtungen sowie die Höhe der Finanztransfers. Die Zunahme von Treibhausgasen in der Atmosphäre ist überwiegend auf menschliche Aktivitäten zurückzuführen, insbesondere auf das Verbrennen fossiler Brennstoffe, Viehhaltung und Rodung von Wäldern.Die im Kyoto-Protokoll reglementierten Treibhausgase sind: Kohlenstoffdioxid (CO2, dient als Referenzwert), Methan (CH4), Distickstoffoxid (Lachgas, N2O), teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW/HFCs), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW/PFCs) und Schwefelhexafluorid (SF6); explizit ausgeschlossen sind diejenigen Treibhausgase, die bereits durch das Montreal-Protokoll reguliert sind. Bislang konnte das Abkommen nur wenig am allgemeinen Wachstumstrend dieser wichtigsten Treibhausgase ändern. Die Emissionen von Kohlenstoffdioxid und Lachgas steigen weiter an; so war der CO2-Ausstoß 2013 der höchste bisher bestimmte. Der Ausstoß von Methan und verschiedenen Kohlenwasserstoffen hat sich aus anderen Gründen stabilisiert, so etwa durch den Schutz der Ozonschicht infolge des Montreal-Protokolls. (de)
  • Das Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (kurz: Kyoto-Protokoll, benannt nach dem Ort der Konferenz Kyōto in Japan) ist ein am 11. Dezember 1997 beschlossenes Zusatzprotokoll zur Ausgestaltung der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) mit dem Ziel des Klimaschutzes. Das am 16. Februar 2005 in Kraft getretene Abkommen legt erstmals völkerrechtlich verbindliche Zielwerte für den Ausstoß von Treibhausgasen in den Industrieländern fest, welche die hauptsächliche Ursache der globalen Erwärmung sind. Bis Anfang Dezember 2011 haben 191 Staaten sowie die Europäische Union das Kyoto-Protokoll ratifiziert. Die USA haben 2001 die Ratifikation des Protokolls abgelehnt, auch Kanada hat am 13. Dezember 2011 seinen Ausstieg aus dem Abkommen bekannt gegeben. Das Protokoll sieht vor, den jährlichen Treibhausgas-Ausstoß der Industrieländer innerhalb der sogenannten ersten Verpflichtungsperiode (2008–2012) um durchschnittlich 5,2 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu reduzieren. Für Schwellen- und Entwicklungsländer sind keine Reduktionsziele beziffert. Auf der Konferenz der Vertragsstaaten im Dezember 2007 auf Bali hatten die Vertragsstaaten einen Fahrplan für Verhandlungen über eine potenzielle, 2013 beginnende zweite Verpflichtungsperiode vereinbart. Nachdem weder in Bali noch auf den Folgekonferenzen etwa 2009 in Kopenhagen darüber Einigung erzielt werden konnte, einigten sich die Staaten auf der UN-Klimakonferenz in Durban auf eine solche zweite Verpflichtungsperiode. Deren Ausgestaltung (einschließlich neuer Reduktionsziele und einer Laufzeit entweder bis Ende 2017 oder Ende 2020) sollte auf der UN-Klimakonferenz in Katar 2012 beschlossen werden. Dort einigte man sich auf eine geplante Verlängerung des Kyoto-Protokolls („Kyoto II“) bis 2020. Strittig sind vor allem der Umfang und die Verteilung der künftigen Treibhausgas-Reduktionen, die Einbindung von Schwellen- und Entwicklungsländern in die Reduktionsverpflichtungen sowie die Höhe der Finanztransfers. Die Zunahme von Treibhausgasen in der Atmosphäre ist überwiegend auf menschliche Aktivitäten zurückzuführen, insbesondere auf das Verbrennen fossiler Brennstoffe, Viehhaltung und Rodung von Wäldern.Die im Kyoto-Protokoll reglementierten Treibhausgase sind: Kohlenstoffdioxid (CO2, dient als Referenzwert), Methan (CH4), Distickstoffoxid (Lachgas, N2O), teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW/HFCs), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW/PFCs) und Schwefelhexafluorid (SF6); explizit ausgeschlossen sind diejenigen Treibhausgase, die bereits durch das Montreal-Protokoll reguliert sind. Bislang konnte das Abkommen nur wenig am allgemeinen Wachstumstrend dieser wichtigsten Treibhausgase ändern. Die Emissionen von Kohlenstoffdioxid und Lachgas steigen weiter an; so war der CO2-Ausstoß 2013 der höchste bisher bestimmte. Der Ausstoß von Methan und verschiedenen Kohlenwasserstoffen hat sich aus anderen Gründen stabilisiert, so etwa durch den Schutz der Ozonschicht infolge des Montreal-Protokolls. (de)
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  • Das Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (kurz: Kyoto-Protokoll, benannt nach dem Ort der Konferenz Kyōto in Japan) ist ein am 11. Dezember 1997 beschlossenes Zusatzprotokoll zur Ausgestaltung der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) mit dem Ziel des Klimaschutzes. Das am 16. Februar 2005 in Kraft getretene Abkommen legt erstmals völkerrechtlich verbindliche Zielwerte für den Ausstoß von Treibhausgasen in den Industrieländern fest, welche die hauptsächliche Ursache der globalen Erwärmung sind. Bis Anfang Dezember 2011 haben 191 Staaten sowie die Europäische Union das Kyoto-Protokoll ratifiziert. Die USA haben 2001 die Ratifikation des Protokolls abgelehnt, auch Kanada hat am 13. Dezember 2011 seinen Ausstieg aus dem Abkomm (de)
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