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- Kuratbenefizium bezeichnet die Verbindung des alten kirchenrechtlichen Titels Kurat mit dem im Mittelalter zur erblichen Nutzung überlassenen Land bzw. Amt (Lehen) und das mit Pfründen verbundene Kirchenamt oder Einkommen daraus. Es stellt im Kanonischen Recht heute nur mehr eine Form des Benefiziats als vermögensrechtliche Struktur dar. (de)
- Kuratbenefizium bezeichnet die Verbindung des alten kirchenrechtlichen Titels Kurat mit dem im Mittelalter zur erblichen Nutzung überlassenen Land bzw. Amt (Lehen) und das mit Pfründen verbundene Kirchenamt oder Einkommen daraus. Es stellt im Kanonischen Recht heute nur mehr eine Form des Benefiziats als vermögensrechtliche Struktur dar. (de)
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- Kuratbenefizium bezeichnet die Verbindung des alten kirchenrechtlichen Titels Kurat mit dem im Mittelalter zur erblichen Nutzung überlassenen Land bzw. Amt (Lehen) und das mit Pfründen verbundene Kirchenamt oder Einkommen daraus. Es stellt im Kanonischen Recht heute nur mehr eine Form des Benefiziats als vermögensrechtliche Struktur dar. (de)
- Kuratbenefizium bezeichnet die Verbindung des alten kirchenrechtlichen Titels Kurat mit dem im Mittelalter zur erblichen Nutzung überlassenen Land bzw. Amt (Lehen) und das mit Pfründen verbundene Kirchenamt oder Einkommen daraus. Es stellt im Kanonischen Recht heute nur mehr eine Form des Benefiziats als vermögensrechtliche Struktur dar. (de)
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- Kuratbenefizium (de)
- Kuratbenefizium (de)
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