Kriegsverrat war ein deutscher juristischer Begriff für „Feindbegünstigung“, der kurz nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten weitgehend verschärft und dann vor allem auch im Zusammenhang mit der Planung und Durchführung des Zweiten Weltkriegs in seiner Bedeutung so weit gefasst wurde, dass nahezu jedes unerwünschte Verhalten damit bestraft werden konnte. Teile der CDU/CSU hatten 2009 ihren jahrzehntelangen Widerstand gegen eine pauschale Aufhebung der Urteile aufgegeben.

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  • Kriegsverrat war ein deutscher juristischer Begriff für „Feindbegünstigung“, der kurz nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten weitgehend verschärft und dann vor allem auch im Zusammenhang mit der Planung und Durchführung des Zweiten Weltkriegs in seiner Bedeutung so weit gefasst wurde, dass nahezu jedes unerwünschte Verhalten damit bestraft werden konnte. Ursprünglich handelte es sich um Delikte nach dem Militärstrafgesetzbuch von 1872, die in der Zeit des Nationalsozialismus als Landesverrat gewertet wurden und mit Todesstrafe bedroht waren. Die unteren Ränge wurden häufiger und härter bestraft als Offiziere. Die NS-Militärjustiz weitete die Anwendung des § 91b des Reichsstrafgesetzbuches rechtsbeugend auch auf Zivilpersonen aus und entkleidete es stark konkreter Tatbestandsmerkmale. Dadurch wurde es zu einem willkürlichen Instrument der Verfolgung politisch missliebiger Handlungen. So konnte auch unerwünschtes Verhalten wie politischer Widerstand, Unterstützung von Juden oder Schwarzmarktdelikte unter dem Vorwand „indirekter militärischer Folgen“ bestraft werden. Nach dem Gesetz wurden zehntausende Todesurteile und viele tausend Zuchthausurteile verhängt. Die Aufarbeitung dieser Urteile erfolgte erst viele Jahre nach dem Ende des Nationalsozialismus. Erst am 8. September 2009 nahm der Deutsche Bundestag einstimmig einen Gesetzentwurf an, mit dem sämtliche Verurteilungen wegen Kriegsverrat in der NS-Zeit pauschal aufgehoben wurden. Teile der CDU/CSU hatten 2009 ihren jahrzehntelangen Widerstand gegen eine pauschale Aufhebung der Urteile aufgegeben. (de)
  • Kriegsverrat war ein deutscher juristischer Begriff für „Feindbegünstigung“, der kurz nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten weitgehend verschärft und dann vor allem auch im Zusammenhang mit der Planung und Durchführung des Zweiten Weltkriegs in seiner Bedeutung so weit gefasst wurde, dass nahezu jedes unerwünschte Verhalten damit bestraft werden konnte. Ursprünglich handelte es sich um Delikte nach dem Militärstrafgesetzbuch von 1872, die in der Zeit des Nationalsozialismus als Landesverrat gewertet wurden und mit Todesstrafe bedroht waren. Die unteren Ränge wurden häufiger und härter bestraft als Offiziere. Die NS-Militärjustiz weitete die Anwendung des § 91b des Reichsstrafgesetzbuches rechtsbeugend auch auf Zivilpersonen aus und entkleidete es stark konkreter Tatbestandsmerkmale. Dadurch wurde es zu einem willkürlichen Instrument der Verfolgung politisch missliebiger Handlungen. So konnte auch unerwünschtes Verhalten wie politischer Widerstand, Unterstützung von Juden oder Schwarzmarktdelikte unter dem Vorwand „indirekter militärischer Folgen“ bestraft werden. Nach dem Gesetz wurden zehntausende Todesurteile und viele tausend Zuchthausurteile verhängt. Die Aufarbeitung dieser Urteile erfolgte erst viele Jahre nach dem Ende des Nationalsozialismus. Erst am 8. September 2009 nahm der Deutsche Bundestag einstimmig einen Gesetzentwurf an, mit dem sämtliche Verurteilungen wegen Kriegsverrat in der NS-Zeit pauschal aufgehoben wurden. Teile der CDU/CSU hatten 2009 ihren jahrzehntelangen Widerstand gegen eine pauschale Aufhebung der Urteile aufgegeben. (de)
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  • Kriegsverrat war ein deutscher juristischer Begriff für „Feindbegünstigung“, der kurz nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten weitgehend verschärft und dann vor allem auch im Zusammenhang mit der Planung und Durchführung des Zweiten Weltkriegs in seiner Bedeutung so weit gefasst wurde, dass nahezu jedes unerwünschte Verhalten damit bestraft werden konnte. Teile der CDU/CSU hatten 2009 ihren jahrzehntelangen Widerstand gegen eine pauschale Aufhebung der Urteile aufgegeben. (de)
  • Kriegsverrat war ein deutscher juristischer Begriff für „Feindbegünstigung“, der kurz nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten weitgehend verschärft und dann vor allem auch im Zusammenhang mit der Planung und Durchführung des Zweiten Weltkriegs in seiner Bedeutung so weit gefasst wurde, dass nahezu jedes unerwünschte Verhalten damit bestraft werden konnte. Teile der CDU/CSU hatten 2009 ihren jahrzehntelangen Widerstand gegen eine pauschale Aufhebung der Urteile aufgegeben. (de)
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  • Kriegsverrat im Nationalsozialismus (de)
  • Kriegsverrat im Nationalsozialismus (de)
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