Nachdem das Tribunal nach ausführlichen Zeugenanhörungen keine stichhaltigen Beweise für die erhobenen Anklagepunkte feststellen konnte, sprach sein Vorsitzender in Übereinstimmung mit den beiden Beisitzern die Angeklagten am 2. März in sämtlichen Punkten frei und verfügte ihre sofortige Freilassung. Weder konnte das Vorliegen von Völkermord oder Mord festgestellt werden, noch das Argument der Verteidigung widerlegt werden, dass sich Rebellen in den angegriffenen Dörfern aufgehalten hatten, die dadurch zu legitimen Zielen geworden waren. Auch gelang es der Anklage nicht, einzelne Angriffe bestimmten Angeklagten zuzuordnen. Nach der Urteilsverkündung kam es in Santiago zu Protestdemonstrationen, bei denen die Hinrichtung der Freigesprochenen verlangt wurde. Auf Befehl des Militärkommandante

Property Value
dbo:abstract
  • Nachdem das Tribunal nach ausführlichen Zeugenanhörungen keine stichhaltigen Beweise für die erhobenen Anklagepunkte feststellen konnte, sprach sein Vorsitzender in Übereinstimmung mit den beiden Beisitzern die Angeklagten am 2. März in sämtlichen Punkten frei und verfügte ihre sofortige Freilassung. Weder konnte das Vorliegen von Völkermord oder Mord festgestellt werden, noch das Argument der Verteidigung widerlegt werden, dass sich Rebellen in den angegriffenen Dörfern aufgehalten hatten, die dadurch zu legitimen Zielen geworden waren. Auch gelang es der Anklage nicht, einzelne Angriffe bestimmten Angeklagten zuzuordnen. Nach der Urteilsverkündung kam es in Santiago zu Protestdemonstrationen, bei denen die Hinrichtung der Freigesprochenen verlangt wurde. Auf Befehl des Militärkommandanten der Provinz Oriente, des Majors der Rebellenarmee Manuel Piñeiro wurden die Luftwaffenangehörigen nicht entlassen, sondern in das Gefängnis Boniato am nördlichen Stadtrand verlegt. (de)
  • Nachdem das Tribunal nach ausführlichen Zeugenanhörungen keine stichhaltigen Beweise für die erhobenen Anklagepunkte feststellen konnte, sprach sein Vorsitzender in Übereinstimmung mit den beiden Beisitzern die Angeklagten am 2. März in sämtlichen Punkten frei und verfügte ihre sofortige Freilassung. Weder konnte das Vorliegen von Völkermord oder Mord festgestellt werden, noch das Argument der Verteidigung widerlegt werden, dass sich Rebellen in den angegriffenen Dörfern aufgehalten hatten, die dadurch zu legitimen Zielen geworden waren. Auch gelang es der Anklage nicht, einzelne Angriffe bestimmten Angeklagten zuzuordnen. Nach der Urteilsverkündung kam es in Santiago zu Protestdemonstrationen, bei denen die Hinrichtung der Freigesprochenen verlangt wurde. Auf Befehl des Militärkommandanten der Provinz Oriente, des Majors der Rebellenarmee Manuel Piñeiro wurden die Luftwaffenangehörigen nicht entlassen, sondern in das Gefängnis Boniato am nördlichen Stadtrand verlegt. (de)
dbo:thumbnail
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 7483577 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 158404529 (xsd:integer)
prop-de:autor
  • Adalberto Parúas Toll und Antonio Michel Yabor
prop-de:datum
  • 2010-10-21 (xsd:date)
prop-de:format
  • PDF, 875 kB
prop-de:sprache
  • es
prop-de:titel
  • Un juicio en la historia: El juicio de los aviadores militares cubanos al triunfo de la revolución comunista en Cuba
prop-de:url
prop-de:zugriff
  • 2013-01-17 (xsd:date)
dct:subject
rdfs:comment
  • Nachdem das Tribunal nach ausführlichen Zeugenanhörungen keine stichhaltigen Beweise für die erhobenen Anklagepunkte feststellen konnte, sprach sein Vorsitzender in Übereinstimmung mit den beiden Beisitzern die Angeklagten am 2. März in sämtlichen Punkten frei und verfügte ihre sofortige Freilassung. Weder konnte das Vorliegen von Völkermord oder Mord festgestellt werden, noch das Argument der Verteidigung widerlegt werden, dass sich Rebellen in den angegriffenen Dörfern aufgehalten hatten, die dadurch zu legitimen Zielen geworden waren. Auch gelang es der Anklage nicht, einzelne Angriffe bestimmten Angeklagten zuzuordnen. Nach der Urteilsverkündung kam es in Santiago zu Protestdemonstrationen, bei denen die Hinrichtung der Freigesprochenen verlangt wurde. Auf Befehl des Militärkommandante (de)
  • Nachdem das Tribunal nach ausführlichen Zeugenanhörungen keine stichhaltigen Beweise für die erhobenen Anklagepunkte feststellen konnte, sprach sein Vorsitzender in Übereinstimmung mit den beiden Beisitzern die Angeklagten am 2. März in sämtlichen Punkten frei und verfügte ihre sofortige Freilassung. Weder konnte das Vorliegen von Völkermord oder Mord festgestellt werden, noch das Argument der Verteidigung widerlegt werden, dass sich Rebellen in den angegriffenen Dörfern aufgehalten hatten, die dadurch zu legitimen Zielen geworden waren. Auch gelang es der Anklage nicht, einzelne Angriffe bestimmten Angeklagten zuzuordnen. Nach der Urteilsverkündung kam es in Santiago zu Protestdemonstrationen, bei denen die Hinrichtung der Freigesprochenen verlangt wurde. Auf Befehl des Militärkommandante (de)
rdfs:label
  • Kriegsverbrecherprozess gegen Angehörige der Kubanischen Luftwaffe (de)
  • Kriegsverbrecherprozess gegen Angehörige der Kubanischen Luftwaffe (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:depiction
foaf:isPrimaryTopicOf
is foaf:primaryTopic of