Die Verordnung über das Sonderstrafrecht im Kriege und bei besonderem Einsatz, kurz Kriegssonderstrafrechtsverordnung (KSSVO), wurde am 17. August 1938 vom Chef des Oberkommandos der Wehrmacht (OKW) Wilhelm Keitel und dem „Führer und Reichskanzler“ Adolf Hitler erlassen und war ein Element der Kriegsvorbereitungen des nationalsozialistischen Deutschen Reichs. Die Verordnung wurde erst am 26. August 1939 im Reichsgesetzblatt bekanntgegeben und trat damit in Kraft.

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  • Die Verordnung über das Sonderstrafrecht im Kriege und bei besonderem Einsatz, kurz Kriegssonderstrafrechtsverordnung (KSSVO), wurde am 17. August 1938 vom Chef des Oberkommandos der Wehrmacht (OKW) Wilhelm Keitel und dem „Führer und Reichskanzler“ Adolf Hitler erlassen und war ein Element der Kriegsvorbereitungen des nationalsozialistischen Deutschen Reichs. Die Verordnung wurde erst am 26. August 1939 im Reichsgesetzblatt bekanntgegeben und trat damit in Kraft. (de)
  • Die Verordnung über das Sonderstrafrecht im Kriege und bei besonderem Einsatz, kurz Kriegssonderstrafrechtsverordnung (KSSVO), wurde am 17. August 1938 vom Chef des Oberkommandos der Wehrmacht (OKW) Wilhelm Keitel und dem „Führer und Reichskanzler“ Adolf Hitler erlassen und war ein Element der Kriegsvorbereitungen des nationalsozialistischen Deutschen Reichs. Die Verordnung wurde erst am 26. August 1939 im Reichsgesetzblatt bekanntgegeben und trat damit in Kraft. (de)
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  • Kriegssonderstrafrechtsverordnung (de)
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