Eine Kreuzung entsteht bei der Überschneidung zweier oder mehrerer Verkehrswege. Im Speziellen bezeichnet Kreuzung: * Straßenkreuzung, die Kreuzung von Straßen * Kreuzung (Bahn), die Kreuzung von Eisenbahnstrecken oder -gleisen * Wasserstraßenkreuz, die Kreuzung von mindestens zwei der Schifffahrt dienenden Wasserstraßen Kreuzungsbauwerk ist allgemein die Führung zweier sich überschneidender Verkehrswege auf unterschiedlichen Ebenen. Die Kreuzungsrechte bei Aufeinandertreffen mehrerer Verkehrswege sind in den einzelnen Fachgesetzen geregelt(FStrG, WaStrG und EKrG).

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  • Eine Kreuzung entsteht bei der Überschneidung zweier oder mehrerer Verkehrswege. Im Speziellen bezeichnet Kreuzung: * Straßenkreuzung, die Kreuzung von Straßen * Kreuzung (Bahn), die Kreuzung von Eisenbahnstrecken oder -gleisen * Wasserstraßenkreuz, die Kreuzung von mindestens zwei der Schifffahrt dienenden Wasserstraßen Kreuzungsbauwerk ist allgemein die Führung zweier sich überschneidender Verkehrswege auf unterschiedlichen Ebenen. Die Kreuzungsrechte bei Aufeinandertreffen mehrerer Verkehrswege sind in den einzelnen Fachgesetzen geregelt(FStrG, WaStrG und EKrG). (de)
  • Eine Kreuzung entsteht bei der Überschneidung zweier oder mehrerer Verkehrswege. Im Speziellen bezeichnet Kreuzung: * Straßenkreuzung, die Kreuzung von Straßen * Kreuzung (Bahn), die Kreuzung von Eisenbahnstrecken oder -gleisen * Wasserstraßenkreuz, die Kreuzung von mindestens zwei der Schifffahrt dienenden Wasserstraßen Kreuzungsbauwerk ist allgemein die Führung zweier sich überschneidender Verkehrswege auf unterschiedlichen Ebenen. Die Kreuzungsrechte bei Aufeinandertreffen mehrerer Verkehrswege sind in den einzelnen Fachgesetzen geregelt(FStrG, WaStrG und EKrG). (de)
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  • Eine Kreuzung entsteht bei der Überschneidung zweier oder mehrerer Verkehrswege. Im Speziellen bezeichnet Kreuzung: * Straßenkreuzung, die Kreuzung von Straßen * Kreuzung (Bahn), die Kreuzung von Eisenbahnstrecken oder -gleisen * Wasserstraßenkreuz, die Kreuzung von mindestens zwei der Schifffahrt dienenden Wasserstraßen Kreuzungsbauwerk ist allgemein die Führung zweier sich überschneidender Verkehrswege auf unterschiedlichen Ebenen. Die Kreuzungsrechte bei Aufeinandertreffen mehrerer Verkehrswege sind in den einzelnen Fachgesetzen geregelt(FStrG, WaStrG und EKrG). (de)
  • Eine Kreuzung entsteht bei der Überschneidung zweier oder mehrerer Verkehrswege. Im Speziellen bezeichnet Kreuzung: * Straßenkreuzung, die Kreuzung von Straßen * Kreuzung (Bahn), die Kreuzung von Eisenbahnstrecken oder -gleisen * Wasserstraßenkreuz, die Kreuzung von mindestens zwei der Schifffahrt dienenden Wasserstraßen Kreuzungsbauwerk ist allgemein die Führung zweier sich überschneidender Verkehrswege auf unterschiedlichen Ebenen. Die Kreuzungsrechte bei Aufeinandertreffen mehrerer Verkehrswege sind in den einzelnen Fachgesetzen geregelt(FStrG, WaStrG und EKrG). (de)
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  • Kreuzung (Verkehr) (de)
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