In vielen Kommunen wurden die bestehenden technischen Einrichtungen der nachalarmierenden Stellen weiterverwendet. Der Betreiber ist hierbei die zuständige Untere Katastrophenschutzbehörde, also Kreisverwaltungsbehörde. Je nach taktischen Konzept können auch mehrere Kreiseinsatzzentralen als Abschnittsführungstellen im Landkreis existieren.

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  • In vielen Kommunen wurden die bestehenden technischen Einrichtungen der nachalarmierenden Stellen weiterverwendet. Der Betreiber ist hierbei die zuständige Untere Katastrophenschutzbehörde, also Kreisverwaltungsbehörde. Je nach taktischen Konzept können auch mehrere Kreiseinsatzzentralen als Abschnittsführungstellen im Landkreis existieren. Die Kreiseinstatzzentralen können in der Regel auf Anforderung der ILS bzw. der Unteren Katastrophenschutzbehörde besetzt werden. Diese übernimmt daraufhin die Abarbeitung zeitunkritischer Einsätze, die Koordination der ihr unterstellten Einsatzmittel sowie die damit verbundene Einsatzdokumentation. (de)
  • In vielen Kommunen wurden die bestehenden technischen Einrichtungen der nachalarmierenden Stellen weiterverwendet. Der Betreiber ist hierbei die zuständige Untere Katastrophenschutzbehörde, also Kreisverwaltungsbehörde. Je nach taktischen Konzept können auch mehrere Kreiseinsatzzentralen als Abschnittsführungstellen im Landkreis existieren. Die Kreiseinstatzzentralen können in der Regel auf Anforderung der ILS bzw. der Unteren Katastrophenschutzbehörde besetzt werden. Diese übernimmt daraufhin die Abarbeitung zeitunkritischer Einsätze, die Koordination der ihr unterstellten Einsatzmittel sowie die damit verbundene Einsatzdokumentation. (de)
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  • In vielen Kommunen wurden die bestehenden technischen Einrichtungen der nachalarmierenden Stellen weiterverwendet. Der Betreiber ist hierbei die zuständige Untere Katastrophenschutzbehörde, also Kreisverwaltungsbehörde. Je nach taktischen Konzept können auch mehrere Kreiseinsatzzentralen als Abschnittsführungstellen im Landkreis existieren. (de)
  • In vielen Kommunen wurden die bestehenden technischen Einrichtungen der nachalarmierenden Stellen weiterverwendet. Der Betreiber ist hierbei die zuständige Untere Katastrophenschutzbehörde, also Kreisverwaltungsbehörde. Je nach taktischen Konzept können auch mehrere Kreiseinsatzzentralen als Abschnittsführungstellen im Landkreis existieren. (de)
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  • Kreiseinsatzzentrale (de)
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