Die Kraftfahrzeugsteuer in Österreich ist Bestandteil der Besteuerung von Kraftfahrzeugen. Bis Mai 1993 wurden alle Kraftfahrzeuge nach dem und den Vorläufergesetzen mit fixen Steuersätzen gestaffelt besteuert: Krafträder sowie Personen- und Kombinationskraftwagen nach Hubraum, Lastkraftwagen nach Nutzlast und Omnibusse und andere Kraftfahrzeuge nach Eigengewicht. Dieses System der Staffelung, Entrichtung im Voraus und Nachweis mit Steuerkarten lässt sich auch für Österreich zumindest bis 1938 zurückverfolgen. Die Entrichtung der Steuer mittels auf die Steuerkarten aufgeklebter Stempelmarken wurde mit Juli 1953 eingeführt.

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  • Die Kraftfahrzeugsteuer in Österreich ist Bestandteil der Besteuerung von Kraftfahrzeugen. Bis Mai 1993 wurden alle Kraftfahrzeuge nach dem und den Vorläufergesetzen mit fixen Steuersätzen gestaffelt besteuert: Krafträder sowie Personen- und Kombinationskraftwagen nach Hubraum, Lastkraftwagen nach Nutzlast und Omnibusse und andere Kraftfahrzeuge nach Eigengewicht. Dieses System der Staffelung, Entrichtung im Voraus und Nachweis mit Steuerkarten lässt sich auch für Österreich zumindest bis 1938 zurückverfolgen. Die Entrichtung der Steuer mittels auf die Steuerkarten aufgeklebter Stempelmarken wurde mit Juli 1953 eingeführt. Seit der Änderung des Systems der Kraftfahrzeugsteuer mit Mai 1993 wurde die Besteuerung für Krafträder sowie Personen- und Kombinationskraftwagen, für die eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung entsprechend § 6 Abs. 3 Versicherungssteuergesetz 1953 besteht, als motorbezogene Versicherungssteuer auf die allgemeine Versicherungssteuer progressiv aufgeschlagen. Für alle anderen Kraftfahrzeuggruppen wurden mit dem und seinen Novellierungen die Steuersätze für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen abhängig von der höchst zulässigen Gesamtmasse gestaffelt. Kraftfahrzeuge unter 3,5 Tonnen, die nicht der motorbezogenen Versicherungssteuer unterliegen, werden ähnlich dieser auch nach Kraftfahrzeugsteuergesetz besteuert. Eine weitere Form der Besteuerung von Kraftfahrzeugen, die jedoch keine Kraftfahrzeugsteuer ist, stellt die Normverbrauchsabgabe (amtliche Abkürzung: NoVA; geregelt im Normverbrauchsabgabegesetz 1991) als eine Art Sondersteuer beim Neukauf von Kraftfahrzeugen bestimmter Fahrzeuggruppen dar. (de)
  • Die Kraftfahrzeugsteuer in Österreich ist Bestandteil der Besteuerung von Kraftfahrzeugen. Bis Mai 1993 wurden alle Kraftfahrzeuge nach dem und den Vorläufergesetzen mit fixen Steuersätzen gestaffelt besteuert: Krafträder sowie Personen- und Kombinationskraftwagen nach Hubraum, Lastkraftwagen nach Nutzlast und Omnibusse und andere Kraftfahrzeuge nach Eigengewicht. Dieses System der Staffelung, Entrichtung im Voraus und Nachweis mit Steuerkarten lässt sich auch für Österreich zumindest bis 1938 zurückverfolgen. Die Entrichtung der Steuer mittels auf die Steuerkarten aufgeklebter Stempelmarken wurde mit Juli 1953 eingeführt. Seit der Änderung des Systems der Kraftfahrzeugsteuer mit Mai 1993 wurde die Besteuerung für Krafträder sowie Personen- und Kombinationskraftwagen, für die eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung entsprechend § 6 Abs. 3 Versicherungssteuergesetz 1953 besteht, als motorbezogene Versicherungssteuer auf die allgemeine Versicherungssteuer progressiv aufgeschlagen. Für alle anderen Kraftfahrzeuggruppen wurden mit dem und seinen Novellierungen die Steuersätze für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen abhängig von der höchst zulässigen Gesamtmasse gestaffelt. Kraftfahrzeuge unter 3,5 Tonnen, die nicht der motorbezogenen Versicherungssteuer unterliegen, werden ähnlich dieser auch nach Kraftfahrzeugsteuergesetz besteuert. Eine weitere Form der Besteuerung von Kraftfahrzeugen, die jedoch keine Kraftfahrzeugsteuer ist, stellt die Normverbrauchsabgabe (amtliche Abkürzung: NoVA; geregelt im Normverbrauchsabgabegesetz 1991) als eine Art Sondersteuer beim Neukauf von Kraftfahrzeugen bestimmter Fahrzeuggruppen dar. (de)
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  • Die Kraftfahrzeugsteuer in Österreich ist Bestandteil der Besteuerung von Kraftfahrzeugen. Bis Mai 1993 wurden alle Kraftfahrzeuge nach dem und den Vorläufergesetzen mit fixen Steuersätzen gestaffelt besteuert: Krafträder sowie Personen- und Kombinationskraftwagen nach Hubraum, Lastkraftwagen nach Nutzlast und Omnibusse und andere Kraftfahrzeuge nach Eigengewicht. Dieses System der Staffelung, Entrichtung im Voraus und Nachweis mit Steuerkarten lässt sich auch für Österreich zumindest bis 1938 zurückverfolgen. Die Entrichtung der Steuer mittels auf die Steuerkarten aufgeklebter Stempelmarken wurde mit Juli 1953 eingeführt. (de)
  • Die Kraftfahrzeugsteuer in Österreich ist Bestandteil der Besteuerung von Kraftfahrzeugen. Bis Mai 1993 wurden alle Kraftfahrzeuge nach dem und den Vorläufergesetzen mit fixen Steuersätzen gestaffelt besteuert: Krafträder sowie Personen- und Kombinationskraftwagen nach Hubraum, Lastkraftwagen nach Nutzlast und Omnibusse und andere Kraftfahrzeuge nach Eigengewicht. Dieses System der Staffelung, Entrichtung im Voraus und Nachweis mit Steuerkarten lässt sich auch für Österreich zumindest bis 1938 zurückverfolgen. Die Entrichtung der Steuer mittels auf die Steuerkarten aufgeklebter Stempelmarken wurde mit Juli 1953 eingeführt. (de)
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  • Kraftfahrzeugsteuer (Österreich) (de)
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