Als Zulassungsstelle oder Kfz-Zulassungsbehörde wird in Deutschland und Österreich jene Behörde bezeichnet, die für die Ausstellung von Betriebserlaubnissen, für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und andere relevante Dokumente zuständig ist. Kfz-Zulassungsbehörden gehören zum Aufgabenkreis des jeweiligen Straßenverkehrsamtes. Dabei ist die Zulassungsstelle keine untergeordnete Behörde des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Diese Aufgaben werden von den kreisfreien Städten bzw. von den Kreis- oder Landratsämtern wahrgenommen.

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  • Als Zulassungsstelle oder Kfz-Zulassungsbehörde wird in Deutschland und Österreich jene Behörde bezeichnet, die für die Ausstellung von Betriebserlaubnissen, für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und andere relevante Dokumente zuständig ist. Kfz-Zulassungsbehörden gehören zum Aufgabenkreis des jeweiligen Straßenverkehrsamtes. Dabei ist die Zulassungsstelle keine untergeordnete Behörde des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Diese Aufgaben werden von den kreisfreien Städten bzw. von den Kreis- oder Landratsämtern wahrgenommen. (de)
  • Als Zulassungsstelle oder Kfz-Zulassungsbehörde wird in Deutschland und Österreich jene Behörde bezeichnet, die für die Ausstellung von Betriebserlaubnissen, für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und andere relevante Dokumente zuständig ist. Kfz-Zulassungsbehörden gehören zum Aufgabenkreis des jeweiligen Straßenverkehrsamtes. Dabei ist die Zulassungsstelle keine untergeordnete Behörde des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Diese Aufgaben werden von den kreisfreien Städten bzw. von den Kreis- oder Landratsämtern wahrgenommen. (de)
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  • Als Zulassungsstelle oder Kfz-Zulassungsbehörde wird in Deutschland und Österreich jene Behörde bezeichnet, die für die Ausstellung von Betriebserlaubnissen, für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und andere relevante Dokumente zuständig ist. Kfz-Zulassungsbehörden gehören zum Aufgabenkreis des jeweiligen Straßenverkehrsamtes. Dabei ist die Zulassungsstelle keine untergeordnete Behörde des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Diese Aufgaben werden von den kreisfreien Städten bzw. von den Kreis- oder Landratsämtern wahrgenommen. (de)
  • Als Zulassungsstelle oder Kfz-Zulassungsbehörde wird in Deutschland und Österreich jene Behörde bezeichnet, die für die Ausstellung von Betriebserlaubnissen, für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und andere relevante Dokumente zuständig ist. Kfz-Zulassungsbehörden gehören zum Aufgabenkreis des jeweiligen Straßenverkehrsamtes. Dabei ist die Zulassungsstelle keine untergeordnete Behörde des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Diese Aufgaben werden von den kreisfreien Städten bzw. von den Kreis- oder Landratsämtern wahrgenommen. (de)
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  • Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde (de)
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