Als Kraftfahrstraße (umgangssprachlich auch Schnellstraße oder Schnellverkehrsstraße genannt) wird in Deutschland eine Autostraße bezeichnet. Sie ist eine öffentliche Straße, die ausschließlich für Kraftfahrzeuge bestimmt ist, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h überschreitet und die maximal vier Meter hoch und 2,55 m (Kühlfahrzeuge 2,6 m) breit sind (§ 18 Straßenverkehrs-Ordnung StVO). Die Zeichen 331.1 und 331.2 werden überall verwendet, wo nur schnelle Kraftfahrzeuge verkehren sollen. * Bundesstraße 2 als Kraftfahrstraße mit getrennten Fahrbahnen bei Farchant *

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  • Als Kraftfahrstraße (umgangssprachlich auch Schnellstraße oder Schnellverkehrsstraße genannt) wird in Deutschland eine Autostraße bezeichnet. Sie ist eine öffentliche Straße, die ausschließlich für Kraftfahrzeuge bestimmt ist, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h überschreitet und die maximal vier Meter hoch und 2,55 m (Kühlfahrzeuge 2,6 m) breit sind (§ 18 Straßenverkehrs-Ordnung StVO). Die Zeichen 331.1 und 331.2 werden überall verwendet, wo nur schnelle Kraftfahrzeuge verkehren sollen. Auf Kraftfahrstraßen gelten die üblichen Tempolimits gemäß § 3 StVO, sofern keine entsprechenden Zeichen eine höhere oder niedrigere Geschwindigkeitsbeschränkung anordnen. Auf Kraftfahrstraßen, deren Richtungsfahrbahnen baulich voneinander getrennt sind, darf außerorts – sofern nicht ein Verkehrszeichen dies beschränkt – wie auf Autobahnen „so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann“. Das gleiche gilt für Kraftfahrstraßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben. Derartige unbeschränkte Kraftfahrstraßen gibt es z. B. im Raum Flensburg, im Südharz auf der B 27 und auf dem Zubringer (B 33) von der A 81 nach Konstanz am Bodensee, hier sogar auf langen Abschnitten. Für Lkw, Züge mit Anhänger, Krafträder und Omnibusse gelten die Geschwindigkeitsbeschränkungen wie für Autobahnen nach § 18 StVO, sofern die Richtungsfahrbahnen baulich getrennt sind. Im Gegensatz zu Autobahnen können Kraftfahrstraßen von anderen Straßen plangleich gekreuzt werden. Der Verkehr an Knotenpunkten wird dann meist über Ampeln oder Kreisverkehre geregelt. Das Wenden auf Kraftfahrstraßen ist gemäß § 18 StVO genauso wie auf Autobahnen verboten, ebenso das Halten, auch auf Seitenstreifen. Fußgänger dürfen Kraftfahrstraßen nur an Kreuzungen, Einmündungen oder vorgesehenen Stellen überschreiten, ansonsten aber nicht betreten. * Bundesstraße 2 als Kraftfahrstraße mit getrennten Fahrbahnen bei Farchant * Übergang von Autobahn zu Kraftfahrstraße (Bundesautobahn 60) (de)
  • Als Kraftfahrstraße (umgangssprachlich auch Schnellstraße oder Schnellverkehrsstraße genannt) wird in Deutschland eine Autostraße bezeichnet. Sie ist eine öffentliche Straße, die ausschließlich für Kraftfahrzeuge bestimmt ist, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h überschreitet und die maximal vier Meter hoch und 2,55 m (Kühlfahrzeuge 2,6 m) breit sind (§ 18 Straßenverkehrs-Ordnung StVO). Die Zeichen 331.1 und 331.2 werden überall verwendet, wo nur schnelle Kraftfahrzeuge verkehren sollen. Auf Kraftfahrstraßen gelten die üblichen Tempolimits gemäß § 3 StVO, sofern keine entsprechenden Zeichen eine höhere oder niedrigere Geschwindigkeitsbeschränkung anordnen. Auf Kraftfahrstraßen, deren Richtungsfahrbahnen baulich voneinander getrennt sind, darf außerorts – sofern nicht ein Verkehrszeichen dies beschränkt – wie auf Autobahnen „so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann“. Das gleiche gilt für Kraftfahrstraßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben. Derartige unbeschränkte Kraftfahrstraßen gibt es z. B. im Raum Flensburg, im Südharz auf der B 27 und auf dem Zubringer (B 33) von der A 81 nach Konstanz am Bodensee, hier sogar auf langen Abschnitten. Für Lkw, Züge mit Anhänger, Krafträder und Omnibusse gelten die Geschwindigkeitsbeschränkungen wie für Autobahnen nach § 18 StVO, sofern die Richtungsfahrbahnen baulich getrennt sind. Im Gegensatz zu Autobahnen können Kraftfahrstraßen von anderen Straßen plangleich gekreuzt werden. Der Verkehr an Knotenpunkten wird dann meist über Ampeln oder Kreisverkehre geregelt. Das Wenden auf Kraftfahrstraßen ist gemäß § 18 StVO genauso wie auf Autobahnen verboten, ebenso das Halten, auch auf Seitenstreifen. Fußgänger dürfen Kraftfahrstraßen nur an Kreuzungen, Einmündungen oder vorgesehenen Stellen überschreiten, ansonsten aber nicht betreten. * Bundesstraße 2 als Kraftfahrstraße mit getrennten Fahrbahnen bei Farchant * Übergang von Autobahn zu Kraftfahrstraße (Bundesautobahn 60) (de)
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  • Als Kraftfahrstraße (umgangssprachlich auch Schnellstraße oder Schnellverkehrsstraße genannt) wird in Deutschland eine Autostraße bezeichnet. Sie ist eine öffentliche Straße, die ausschließlich für Kraftfahrzeuge bestimmt ist, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h überschreitet und die maximal vier Meter hoch und 2,55 m (Kühlfahrzeuge 2,6 m) breit sind (§ 18 Straßenverkehrs-Ordnung StVO). Die Zeichen 331.1 und 331.2 werden überall verwendet, wo nur schnelle Kraftfahrzeuge verkehren sollen. * Bundesstraße 2 als Kraftfahrstraße mit getrennten Fahrbahnen bei Farchant * (de)
  • Als Kraftfahrstraße (umgangssprachlich auch Schnellstraße oder Schnellverkehrsstraße genannt) wird in Deutschland eine Autostraße bezeichnet. Sie ist eine öffentliche Straße, die ausschließlich für Kraftfahrzeuge bestimmt ist, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h überschreitet und die maximal vier Meter hoch und 2,55 m (Kühlfahrzeuge 2,6 m) breit sind (§ 18 Straßenverkehrs-Ordnung StVO). Die Zeichen 331.1 und 331.2 werden überall verwendet, wo nur schnelle Kraftfahrzeuge verkehren sollen. * Bundesstraße 2 als Kraftfahrstraße mit getrennten Fahrbahnen bei Farchant * (de)
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