Konzessionsabgaben sind Entgelte, die ein Rechtsträger an einen öffentlich-rechtlichen Rechtsträger für die eingeräumte Konzession zahlt. Die häufigsten Anwendungsfälle sind Leistungen, die Energieversorgungsunternehmen (EVU) und Wasserversorgungsunternehmen (WVU) an Gemeinden dafür zahlen, dass diese ihnen das Recht einräumen, für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Strom, Gas und Wasser dienen, öffentliche Wege zu nutzen. Rechtsgrundlage hierfür ist die sogenannte Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände.

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  • Konzessionsabgaben sind Entgelte, die ein Rechtsträger an einen öffentlich-rechtlichen Rechtsträger für die eingeräumte Konzession zahlt. Die häufigsten Anwendungsfälle sind Leistungen, die Energieversorgungsunternehmen (EVU) und Wasserversorgungsunternehmen (WVU) an Gemeinden dafür zahlen, dass diese ihnen das Recht einräumen, für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Strom, Gas und Wasser dienen, öffentliche Wege zu nutzen. Rechtsgrundlage hierfür ist die sogenannte Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände. Die Konzessionsabgabe ist für Städte und Gemeinden eine nennenswerte Einnahmequelle. Das Gesamtaufkommen betrug in Deutschland im Jahr * 2000 insgesamt 6.170,9 Mio. DM * 2011 insgesamt 3.493,0 Mio. Euro (de)
  • Konzessionsabgaben sind Entgelte, die ein Rechtsträger an einen öffentlich-rechtlichen Rechtsträger für die eingeräumte Konzession zahlt. Die häufigsten Anwendungsfälle sind Leistungen, die Energieversorgungsunternehmen (EVU) und Wasserversorgungsunternehmen (WVU) an Gemeinden dafür zahlen, dass diese ihnen das Recht einräumen, für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Strom, Gas und Wasser dienen, öffentliche Wege zu nutzen. Rechtsgrundlage hierfür ist die sogenannte Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände. Die Konzessionsabgabe ist für Städte und Gemeinden eine nennenswerte Einnahmequelle. Das Gesamtaufkommen betrug in Deutschland im Jahr * 2000 insgesamt 6.170,9 Mio. DM * 2011 insgesamt 3.493,0 Mio. Euro (de)
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  • Konzessionsabgaben sind Entgelte, die ein Rechtsträger an einen öffentlich-rechtlichen Rechtsträger für die eingeräumte Konzession zahlt. Die häufigsten Anwendungsfälle sind Leistungen, die Energieversorgungsunternehmen (EVU) und Wasserversorgungsunternehmen (WVU) an Gemeinden dafür zahlen, dass diese ihnen das Recht einräumen, für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Strom, Gas und Wasser dienen, öffentliche Wege zu nutzen. Rechtsgrundlage hierfür ist die sogenannte Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände. (de)
  • Konzessionsabgaben sind Entgelte, die ein Rechtsträger an einen öffentlich-rechtlichen Rechtsträger für die eingeräumte Konzession zahlt. Die häufigsten Anwendungsfälle sind Leistungen, die Energieversorgungsunternehmen (EVU) und Wasserversorgungsunternehmen (WVU) an Gemeinden dafür zahlen, dass diese ihnen das Recht einräumen, für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Strom, Gas und Wasser dienen, öffentliche Wege zu nutzen. Rechtsgrundlage hierfür ist die sogenannte Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände. (de)
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  • Konzessionsabgabe (de)
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