Mit dem vom Alliierten Kontrollrat am 10. Oktober 1945 erlassenen Kontrollratsgesetz Nr. 2 wurde die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei einschließlich ihrer angeschlossenen Organisationen verboten und deren Neubildung für ungesetzlich erklärt. Gleichzeitig wurde das gesamte Eigentum der betreffenden Einrichtungen beschlagnahmt. Das Gesetz wurde für die Bundesrepublik Deutschland durch das Gesetz Nr. 16 der Alliierten Hohen Kommission vom 16. Dezember 1949 außer Wirkung gesetzt, für die DDR durch Beschluss des Ministerrats der UdSSR vom 20. September 1955.

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  • Mit dem vom Alliierten Kontrollrat am 10. Oktober 1945 erlassenen Kontrollratsgesetz Nr. 2 wurde die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei einschließlich ihrer angeschlossenen Organisationen verboten und deren Neubildung für ungesetzlich erklärt. Gleichzeitig wurde das gesamte Eigentum der betreffenden Einrichtungen beschlagnahmt. Das Gesetz wurde für die Bundesrepublik Deutschland durch das Gesetz Nr. 16 der Alliierten Hohen Kommission vom 16. Dezember 1949 außer Wirkung gesetzt, für die DDR durch Beschluss des Ministerrats der UdSSR vom 20. September 1955. (de)
  • Mit dem vom Alliierten Kontrollrat am 10. Oktober 1945 erlassenen Kontrollratsgesetz Nr. 2 wurde die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei einschließlich ihrer angeschlossenen Organisationen verboten und deren Neubildung für ungesetzlich erklärt. Gleichzeitig wurde das gesamte Eigentum der betreffenden Einrichtungen beschlagnahmt. Das Gesetz wurde für die Bundesrepublik Deutschland durch das Gesetz Nr. 16 der Alliierten Hohen Kommission vom 16. Dezember 1949 außer Wirkung gesetzt, für die DDR durch Beschluss des Ministerrats der UdSSR vom 20. September 1955. (de)
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  • Mit dem vom Alliierten Kontrollrat am 10. Oktober 1945 erlassenen Kontrollratsgesetz Nr. 2 wurde die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei einschließlich ihrer angeschlossenen Organisationen verboten und deren Neubildung für ungesetzlich erklärt. Gleichzeitig wurde das gesamte Eigentum der betreffenden Einrichtungen beschlagnahmt. Das Gesetz wurde für die Bundesrepublik Deutschland durch das Gesetz Nr. 16 der Alliierten Hohen Kommission vom 16. Dezember 1949 außer Wirkung gesetzt, für die DDR durch Beschluss des Ministerrats der UdSSR vom 20. September 1955. (de)
  • Mit dem vom Alliierten Kontrollrat am 10. Oktober 1945 erlassenen Kontrollratsgesetz Nr. 2 wurde die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei einschließlich ihrer angeschlossenen Organisationen verboten und deren Neubildung für ungesetzlich erklärt. Gleichzeitig wurde das gesamte Eigentum der betreffenden Einrichtungen beschlagnahmt. Das Gesetz wurde für die Bundesrepublik Deutschland durch das Gesetz Nr. 16 der Alliierten Hohen Kommission vom 16. Dezember 1949 außer Wirkung gesetzt, für die DDR durch Beschluss des Ministerrats der UdSSR vom 20. September 1955. (de)
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  • Kontrollratsgesetz Nr. 2 (de)
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