Kontrollratsgesetze sind in den Jahren 1945 bis 1948 in Ausübung der Besatzungsrechte der vier Siegermächte vom Alliierten Kontrollrat in Deutschland erlassene Gesetze zur Überwindung des Nationalsozialismus und Militarismus. Die Bestimmungen wurden durch eine Reihe von Direktiven und Befehlen vervollständigt. Auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik wurden die Kontrollratsgesetze durch einen Beschluss des Ministerrates der UdSSR vom 20. September 1955 aufgehoben. In der Bundesrepublik Deutschland blieben die Gesetze dagegen in Kraft, insofern sie nicht durch andere Bestimmungen aufgehoben wurden.

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  • Kontrollratsgesetze sind in den Jahren 1945 bis 1948 in Ausübung der Besatzungsrechte der vier Siegermächte vom Alliierten Kontrollrat in Deutschland erlassene Gesetze zur Überwindung des Nationalsozialismus und Militarismus. Die Bestimmungen wurden durch eine Reihe von Direktiven und Befehlen vervollständigt. Auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik wurden die Kontrollratsgesetze durch einen Beschluss des Ministerrates der UdSSR vom 20. September 1955 aufgehoben. In der Bundesrepublik Deutschland blieben die Gesetze dagegen in Kraft, insofern sie nicht durch andere Bestimmungen aufgehoben wurden. Im Zuge des Zweiten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 23. November 2007 wurden die 1955 im Überleitungsvertrag definierten Rechtsvorschriften der Besatzungsbehörden aufgehoben, sofern sie nicht in Bundes- oder Landesrecht überführt sind. Lediglich das Kontrollratsgesetz Nr. 35 über Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten vom 20. August 1946 bzw. 9. Februar 1950 bleibt gültig. (de)
  • Kontrollratsgesetze sind in den Jahren 1945 bis 1948 in Ausübung der Besatzungsrechte der vier Siegermächte vom Alliierten Kontrollrat in Deutschland erlassene Gesetze zur Überwindung des Nationalsozialismus und Militarismus. Die Bestimmungen wurden durch eine Reihe von Direktiven und Befehlen vervollständigt. Auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik wurden die Kontrollratsgesetze durch einen Beschluss des Ministerrates der UdSSR vom 20. September 1955 aufgehoben. In der Bundesrepublik Deutschland blieben die Gesetze dagegen in Kraft, insofern sie nicht durch andere Bestimmungen aufgehoben wurden. Im Zuge des Zweiten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 23. November 2007 wurden die 1955 im Überleitungsvertrag definierten Rechtsvorschriften der Besatzungsbehörden aufgehoben, sofern sie nicht in Bundes- oder Landesrecht überführt sind. Lediglich das Kontrollratsgesetz Nr. 35 über Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten vom 20. August 1946 bzw. 9. Februar 1950 bleibt gültig. (de)
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  • Kontrollratsgesetze sind in den Jahren 1945 bis 1948 in Ausübung der Besatzungsrechte der vier Siegermächte vom Alliierten Kontrollrat in Deutschland erlassene Gesetze zur Überwindung des Nationalsozialismus und Militarismus. Die Bestimmungen wurden durch eine Reihe von Direktiven und Befehlen vervollständigt. Auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik wurden die Kontrollratsgesetze durch einen Beschluss des Ministerrates der UdSSR vom 20. September 1955 aufgehoben. In der Bundesrepublik Deutschland blieben die Gesetze dagegen in Kraft, insofern sie nicht durch andere Bestimmungen aufgehoben wurden. (de)
  • Kontrollratsgesetze sind in den Jahren 1945 bis 1948 in Ausübung der Besatzungsrechte der vier Siegermächte vom Alliierten Kontrollrat in Deutschland erlassene Gesetze zur Überwindung des Nationalsozialismus und Militarismus. Die Bestimmungen wurden durch eine Reihe von Direktiven und Befehlen vervollständigt. Auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik wurden die Kontrollratsgesetze durch einen Beschluss des Ministerrates der UdSSR vom 20. September 1955 aufgehoben. In der Bundesrepublik Deutschland blieben die Gesetze dagegen in Kraft, insofern sie nicht durch andere Bestimmungen aufgehoben wurden. (de)
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  • Kontrollratsgesetz (de)
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