Das Konsensprinzip ist ein Weg zur Entscheidungs­findung in einer Gruppe. Entscheidungen werden dabei ohne Gegenstimme getroffen. Das Konsensprinzip ist im allgemeinen Sprachgebrauch eine Alternative zum Prinzip der Mehrheit. Der juristische Begriff Konsensprinzip wird im Sachenrecht verwendet.

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  • Das Konsensprinzip ist ein Weg zur Entscheidungs­findung in einer Gruppe. Entscheidungen werden dabei ohne Gegenstimme getroffen. Das Konsensprinzip ist im allgemeinen Sprachgebrauch eine Alternative zum Prinzip der Mehrheit. Der juristische Begriff Konsensprinzip wird im Sachenrecht verwendet. (de)
  • Das Konsensprinzip ist ein Weg zur Entscheidungs­findung in einer Gruppe. Entscheidungen werden dabei ohne Gegenstimme getroffen. Das Konsensprinzip ist im allgemeinen Sprachgebrauch eine Alternative zum Prinzip der Mehrheit. Der juristische Begriff Konsensprinzip wird im Sachenrecht verwendet. (de)
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  • Das Konsensprinzip ist ein Weg zur Entscheidungs­findung in einer Gruppe. Entscheidungen werden dabei ohne Gegenstimme getroffen. Das Konsensprinzip ist im allgemeinen Sprachgebrauch eine Alternative zum Prinzip der Mehrheit. Der juristische Begriff Konsensprinzip wird im Sachenrecht verwendet. (de)
  • Das Konsensprinzip ist ein Weg zur Entscheidungs­findung in einer Gruppe. Entscheidungen werden dabei ohne Gegenstimme getroffen. Das Konsensprinzip ist im allgemeinen Sprachgebrauch eine Alternative zum Prinzip der Mehrheit. Der juristische Begriff Konsensprinzip wird im Sachenrecht verwendet. (de)
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  • Konsensprinzip (de)
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