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- Das Konklave ist die Versammlung der wahlberechtigten Kardinäle der römisch-katholischen Kirche zur Wahl des Bischofs von Rom, der als Papst das Oberhaupt der Kirche ist. Eine Wahl wird nach Eintreten der Sedisvakanz notwendig, wenn der bisherige Papst gestorben ist oder auf sein Amt verzichtet hat und der Heilige Stuhl somit vakant ist. Die Institution des Konklaves ist ab dem 12. Jahrhundert in italienischen Stadtkommunen entstanden, als diese neue Verfahrensweisen etablierten, um von äußeren Einflüssen und innerem Parteienstreit unabhängig Ämter zu besetzen. Vor allem die misslichen Vorgänge während des Investiturstreits führten zu Forderungen nach „freien“ Wahlen, die hier aber nicht im Sinne des modernen Verständnisses zu denken sind. Mittels unterschiedlicher und oft miteinander kombinierter Verfahren (1292 berieten die Gilden in Florenz über 24 verschiedenartige Methoden der Vorstandswahlen) (Akklamation, Ernennung durch Amtsvorgänger oder neutrale Dritte, abgestufte Votation, Losverfahren) wurden Wahlmänner bestimmt, die dann – mitunter schon die Kandidaten, unter denen die Elektoren ausgewählt wurden – von äußeren Einflüssen abgeschlossen die eigentliche Wahl vollzogen. Früheste Beispiele sind aus Genua (1157), Pisa (1162/64) und Pistoia überliefert: „Die Wahlmänner (electores consulum) wurden wiederum von Elektoren (electores electorum consulum) gewählt, die zur besseren Verständigung … als ‚Vorwähler’ bezeichnet seien. Auch in Venedig bestimmten 1178 vier Vorwähler die 40 Wahlmänner für die Benennung des nächsten Dogen … Normalerweise vollziehen die Wahlmänner rechtsgültig und für alle bindend die Wahl; mit ihrer Einsetzung ist ursprünglich die durch Eid gesicherte Verpflichtung der Gesamtheit verbunden, die Entscheidung anzunehmen.“ Die Elektoren ihrerseits mussten schwören, von allen äußeren Einflüssen und Interessen frei nach bestem Wissen und Gewissen mit Gottes Hilfe den Besten, Geeignetsten zu wählen. Oft war auch Einmütigkeit der Elektorenentscheidung vorgeschrieben. (de)
- Das Konklave ist die Versammlung der wahlberechtigten Kardinäle der römisch-katholischen Kirche zur Wahl des Bischofs von Rom, der als Papst das Oberhaupt der Kirche ist. Eine Wahl wird nach Eintreten der Sedisvakanz notwendig, wenn der bisherige Papst gestorben ist oder auf sein Amt verzichtet hat und der Heilige Stuhl somit vakant ist. Die Institution des Konklaves ist ab dem 12. Jahrhundert in italienischen Stadtkommunen entstanden, als diese neue Verfahrensweisen etablierten, um von äußeren Einflüssen und innerem Parteienstreit unabhängig Ämter zu besetzen. Vor allem die misslichen Vorgänge während des Investiturstreits führten zu Forderungen nach „freien“ Wahlen, die hier aber nicht im Sinne des modernen Verständnisses zu denken sind. Mittels unterschiedlicher und oft miteinander kombinierter Verfahren (1292 berieten die Gilden in Florenz über 24 verschiedenartige Methoden der Vorstandswahlen) (Akklamation, Ernennung durch Amtsvorgänger oder neutrale Dritte, abgestufte Votation, Losverfahren) wurden Wahlmänner bestimmt, die dann – mitunter schon die Kandidaten, unter denen die Elektoren ausgewählt wurden – von äußeren Einflüssen abgeschlossen die eigentliche Wahl vollzogen. Früheste Beispiele sind aus Genua (1157), Pisa (1162/64) und Pistoia überliefert: „Die Wahlmänner (electores consulum) wurden wiederum von Elektoren (electores electorum consulum) gewählt, die zur besseren Verständigung … als ‚Vorwähler’ bezeichnet seien. Auch in Venedig bestimmten 1178 vier Vorwähler die 40 Wahlmänner für die Benennung des nächsten Dogen … Normalerweise vollziehen die Wahlmänner rechtsgültig und für alle bindend die Wahl; mit ihrer Einsetzung ist ursprünglich die durch Eid gesicherte Verpflichtung der Gesamtheit verbunden, die Entscheidung anzunehmen.“ Die Elektoren ihrerseits mussten schwören, von allen äußeren Einflüssen und Interessen frei nach bestem Wissen und Gewissen mit Gottes Hilfe den Besten, Geeignetsten zu wählen. Oft war auch Einmütigkeit der Elektorenentscheidung vorgeschrieben. (de)
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