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- Die Komplimentswahl war ein in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts übliches Wahlverfahren in der Schweiz. Amtierende Bundesräte stellten sich nach Ablauf der Legislaturperiode dem Urteil der Stimmberechtigten ihres Kantons bzw. Wahlkreises, indem sie als Nationalräte kandidierten. Mit einer erfolgreichen Wahl in den Nationalrat stellten sie unter Beweis, dass sie weiterhin das Vertrauen des Volkes besassen. Diese Bestätigung der Legitimation als Regierungsmitglied galt als Voraussetzung für die Wiederwahl eines Bundesrates durch die Bundesversammlung. Unmittelbar nach erfolgreicher Wahl in den Bundesrat mussten die frei gewordenen Nationalratssitze in Ersatzwahlen neu besetzt werden. Ab den 1880er Jahren wurde die Komplimentswahl wegen ihrer Unvereinbarkeit mit der Gewaltenteilung zunehmend kritisiert und geriet allmählich ausser Gebrauch. 1896 wurde sie letztmals angewendet. (de)
- Die Komplimentswahl war ein in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts übliches Wahlverfahren in der Schweiz. Amtierende Bundesräte stellten sich nach Ablauf der Legislaturperiode dem Urteil der Stimmberechtigten ihres Kantons bzw. Wahlkreises, indem sie als Nationalräte kandidierten. Mit einer erfolgreichen Wahl in den Nationalrat stellten sie unter Beweis, dass sie weiterhin das Vertrauen des Volkes besassen. Diese Bestätigung der Legitimation als Regierungsmitglied galt als Voraussetzung für die Wiederwahl eines Bundesrates durch die Bundesversammlung. Unmittelbar nach erfolgreicher Wahl in den Bundesrat mussten die frei gewordenen Nationalratssitze in Ersatzwahlen neu besetzt werden. Ab den 1880er Jahren wurde die Komplimentswahl wegen ihrer Unvereinbarkeit mit der Gewaltenteilung zunehmend kritisiert und geriet allmählich ausser Gebrauch. 1896 wurde sie letztmals angewendet. (de)
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- Die Komplimentswahl von amtierenden Bundesräten in den Nationalrat 1851–1896 (de)
- Die Komplimentswahl von amtierenden Bundesräten in den Nationalrat 1851–1896 (de)
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- Schweizerische Gesellschaft für Geschichte
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- Die Komplimentswahl war ein in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts übliches Wahlverfahren in der Schweiz. Amtierende Bundesräte stellten sich nach Ablauf der Legislaturperiode dem Urteil der Stimmberechtigten ihres Kantons bzw. Wahlkreises, indem sie als Nationalräte kandidierten. Mit einer erfolgreichen Wahl in den Nationalrat stellten sie unter Beweis, dass sie weiterhin das Vertrauen des Volkes besassen. Diese Bestätigung der Legitimation als Regierungsmitglied galt als Voraussetzung für die Wiederwahl eines Bundesrates durch die Bundesversammlung. Unmittelbar nach erfolgreicher Wahl in den Bundesrat mussten die frei gewordenen Nationalratssitze in Ersatzwahlen neu besetzt werden. Ab den 1880er Jahren wurde die Komplimentswahl wegen ihrer Unvereinbarkeit mit der Gewaltenteilung zune (de)
- Die Komplimentswahl war ein in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts übliches Wahlverfahren in der Schweiz. Amtierende Bundesräte stellten sich nach Ablauf der Legislaturperiode dem Urteil der Stimmberechtigten ihres Kantons bzw. Wahlkreises, indem sie als Nationalräte kandidierten. Mit einer erfolgreichen Wahl in den Nationalrat stellten sie unter Beweis, dass sie weiterhin das Vertrauen des Volkes besassen. Diese Bestätigung der Legitimation als Regierungsmitglied galt als Voraussetzung für die Wiederwahl eines Bundesrates durch die Bundesversammlung. Unmittelbar nach erfolgreicher Wahl in den Bundesrat mussten die frei gewordenen Nationalratssitze in Ersatzwahlen neu besetzt werden. Ab den 1880er Jahren wurde die Komplimentswahl wegen ihrer Unvereinbarkeit mit der Gewaltenteilung zune (de)
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- Komplimentswahl (de)
- Komplimentswahl (de)
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