Die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg fanden am 25. Mai 2014 gleichzeitig mit der Europawahl in Deutschland 2014 und Kommunalwahlen in neun anderen Bundesländern statt. Gewählt wurden die Mitglieder der Gemeinderäte und Kreistage in 1101 Gemeinden und 35 Landkreisen sowie der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart. Wie schon bei früheren baden-württembergischen Kommunalwahlen konnten die Wähler sowohl Stimmen auf einzelne Bewerber ansammeln (kumulieren) wie auch ihre Stimmen auf Kandidaten unterschiedlicher Wahlvorschlagslisten verteilen (panaschieren).

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  • Die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg fanden am 25. Mai 2014 gleichzeitig mit der Europawahl in Deutschland 2014 und Kommunalwahlen in neun anderen Bundesländern statt. Gewählt wurden die Mitglieder der Gemeinderäte und Kreistage in 1101 Gemeinden und 35 Landkreisen sowie der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart. Wie schon bei früheren baden-württembergischen Kommunalwahlen konnten die Wähler sowohl Stimmen auf einzelne Bewerber ansammeln (kumulieren) wie auch ihre Stimmen auf Kandidaten unterschiedlicher Wahlvorschlagslisten verteilen (panaschieren). Gegenüber den Kommunalwahlen in Baden-Württemberg 2009 traten jedoch einige Veränderungen in Kraft, die aus der vom Landtag am 11. April 2013 beschlossenen Veränderung der Gemeinde- und Landkreisordnung sowie des Kommunalwahlgesetzes (Baden-Württemberg) resultierten: * Das Mindestalter für das aktive Wahlrecht wurde von 18 auf 16 Jahre gesenkt, dabei blieb das Mindestalter für das passive Wahlrecht von 18 Jahren unverändert. * Das bislang angewandte D’Hondt-Verfahren, das große Parteien begünstigt, wurde als Sitzzuteilungsverfahren durch das Sainte-Laguë-Verfahren abgelöst, das bereits seit 2011 für die baden-württembergischen Landtagswahlen angewandt wird. * Kreistags-Kandidaten dürfen nicht mehr in zwei Wahlkreisen antreten. * Der neu gefasste § 9 Abs. 6 des Kommunalwahlgesetzes lautet: „Männer und Frauen sollen gleichermaßen bei der Aufstellung eines Wahlvorschlags berücksichtigt werden. Dies kann insbesondere in der Weise erfolgen, dass bei der Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber in den Wahlvorschlägen Männer und Frauen abwechselnd berücksichtigt werden. Die Beachtung der Sätze 1 und 2 ist nicht Voraussetzung für die Zulassung eines Wahlvorschlags.“ Wahlvorschläge konnten bis zum 27. März 2014 eingereicht werden. (de)
  • Die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg fanden am 25. Mai 2014 gleichzeitig mit der Europawahl in Deutschland 2014 und Kommunalwahlen in neun anderen Bundesländern statt. Gewählt wurden die Mitglieder der Gemeinderäte und Kreistage in 1101 Gemeinden und 35 Landkreisen sowie der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart. Wie schon bei früheren baden-württembergischen Kommunalwahlen konnten die Wähler sowohl Stimmen auf einzelne Bewerber ansammeln (kumulieren) wie auch ihre Stimmen auf Kandidaten unterschiedlicher Wahlvorschlagslisten verteilen (panaschieren). Gegenüber den Kommunalwahlen in Baden-Württemberg 2009 traten jedoch einige Veränderungen in Kraft, die aus der vom Landtag am 11. April 2013 beschlossenen Veränderung der Gemeinde- und Landkreisordnung sowie des Kommunalwahlgesetzes (Baden-Württemberg) resultierten: * Das Mindestalter für das aktive Wahlrecht wurde von 18 auf 16 Jahre gesenkt, dabei blieb das Mindestalter für das passive Wahlrecht von 18 Jahren unverändert. * Das bislang angewandte D’Hondt-Verfahren, das große Parteien begünstigt, wurde als Sitzzuteilungsverfahren durch das Sainte-Laguë-Verfahren abgelöst, das bereits seit 2011 für die baden-württembergischen Landtagswahlen angewandt wird. * Kreistags-Kandidaten dürfen nicht mehr in zwei Wahlkreisen antreten. * Der neu gefasste § 9 Abs. 6 des Kommunalwahlgesetzes lautet: „Männer und Frauen sollen gleichermaßen bei der Aufstellung eines Wahlvorschlags berücksichtigt werden. Dies kann insbesondere in der Weise erfolgen, dass bei der Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber in den Wahlvorschlägen Männer und Frauen abwechselnd berücksichtigt werden. Die Beachtung der Sätze 1 und 2 ist nicht Voraussetzung für die Zulassung eines Wahlvorschlags.“ Wahlvorschläge konnten bis zum 27. März 2014 eingereicht werden. (de)
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  • Die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg fanden am 25. Mai 2014 gleichzeitig mit der Europawahl in Deutschland 2014 und Kommunalwahlen in neun anderen Bundesländern statt. Gewählt wurden die Mitglieder der Gemeinderäte und Kreistage in 1101 Gemeinden und 35 Landkreisen sowie der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart. Wie schon bei früheren baden-württembergischen Kommunalwahlen konnten die Wähler sowohl Stimmen auf einzelne Bewerber ansammeln (kumulieren) wie auch ihre Stimmen auf Kandidaten unterschiedlicher Wahlvorschlagslisten verteilen (panaschieren). (de)
  • Die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg fanden am 25. Mai 2014 gleichzeitig mit der Europawahl in Deutschland 2014 und Kommunalwahlen in neun anderen Bundesländern statt. Gewählt wurden die Mitglieder der Gemeinderäte und Kreistage in 1101 Gemeinden und 35 Landkreisen sowie der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart. Wie schon bei früheren baden-württembergischen Kommunalwahlen konnten die Wähler sowohl Stimmen auf einzelne Bewerber ansammeln (kumulieren) wie auch ihre Stimmen auf Kandidaten unterschiedlicher Wahlvorschlagslisten verteilen (panaschieren). (de)
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  • Kommunalwahlen in Baden-Württemberg 2014 (de)
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