Die Kommunalverwaltung ist der Teil der öffentlichen Verwaltung, der durch Behörden und Verwaltungsträger der Kommunen ausgeübt wird. Sie erfüllt in Deutschland die öffentlichen Aufgaben, die weder von der Bundes- noch von der Landesverwaltung wahrgenommen werden („alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft“, Art. 28 Abs. 2 GG). Die Kommunalverwaltung in Deutschland ist in den einzelnen Gemeindeordnungen geregelt. Sie ist in besonderer Weise Gegenstand der Verwaltungsreform und der Haushaltskonsolidierung.

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  • Die Kommunalverwaltung ist der Teil der öffentlichen Verwaltung, der durch Behörden und Verwaltungsträger der Kommunen ausgeübt wird. Sie erfüllt in Deutschland die öffentlichen Aufgaben, die weder von der Bundes- noch von der Landesverwaltung wahrgenommen werden („alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft“, Art. 28 Abs. 2 GG). Die Kommunalverwaltung in Deutschland ist in den einzelnen Gemeindeordnungen geregelt. Sie ist in besonderer Weise Gegenstand der Verwaltungsreform und der Haushaltskonsolidierung. Auch in anderen Ländern erfüllen die Kommunalverwaltungen lokale Aufgaben, etwa in Österreich, Frankreich, den Niederlanden oder Israel. Auf europäischer Ebene spricht man von Local administrative units. Seit 1985 gibt es die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung. (de)
  • Die Kommunalverwaltung ist der Teil der öffentlichen Verwaltung, der durch Behörden und Verwaltungsträger der Kommunen ausgeübt wird. Sie erfüllt in Deutschland die öffentlichen Aufgaben, die weder von der Bundes- noch von der Landesverwaltung wahrgenommen werden („alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft“, Art. 28 Abs. 2 GG). Die Kommunalverwaltung in Deutschland ist in den einzelnen Gemeindeordnungen geregelt. Sie ist in besonderer Weise Gegenstand der Verwaltungsreform und der Haushaltskonsolidierung. Auch in anderen Ländern erfüllen die Kommunalverwaltungen lokale Aufgaben, etwa in Österreich, Frankreich, den Niederlanden oder Israel. Auf europäischer Ebene spricht man von Local administrative units. Seit 1985 gibt es die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung. (de)
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  • Die Kommunalverwaltung ist der Teil der öffentlichen Verwaltung, der durch Behörden und Verwaltungsträger der Kommunen ausgeübt wird. Sie erfüllt in Deutschland die öffentlichen Aufgaben, die weder von der Bundes- noch von der Landesverwaltung wahrgenommen werden („alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft“, Art. 28 Abs. 2 GG). Die Kommunalverwaltung in Deutschland ist in den einzelnen Gemeindeordnungen geregelt. Sie ist in besonderer Weise Gegenstand der Verwaltungsreform und der Haushaltskonsolidierung. (de)
  • Die Kommunalverwaltung ist der Teil der öffentlichen Verwaltung, der durch Behörden und Verwaltungsträger der Kommunen ausgeübt wird. Sie erfüllt in Deutschland die öffentlichen Aufgaben, die weder von der Bundes- noch von der Landesverwaltung wahrgenommen werden („alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft“, Art. 28 Abs. 2 GG). Die Kommunalverwaltung in Deutschland ist in den einzelnen Gemeindeordnungen geregelt. Sie ist in besonderer Weise Gegenstand der Verwaltungsreform und der Haushaltskonsolidierung. (de)
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  • Kommunalverwaltung (de)
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