Kommunalisierung bezeichnet die Übertragung von bisher von anderen Hoheitsträgern wahrgenommenen öffentlichen Aufgaben auf kommunale Verwaltungsträger (z. B. Landkreise, Städte und Gemeinden) sowie Umwandlung von Landeseigentum in städtisches Eigentum, Letzteres z. B. durch den vollständigen Verkauf eines Landesbetriebs an eine Stadt.

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  • Kommunalisierung bezeichnet die Übertragung von bisher von anderen Hoheitsträgern wahrgenommenen öffentlichen Aufgaben auf kommunale Verwaltungsträger (z. B. Landkreise, Städte und Gemeinden) sowie Umwandlung von Landeseigentum in städtisches Eigentum, Letzteres z. B. durch den vollständigen Verkauf eines Landesbetriebs an eine Stadt. (de)
  • Kommunalisierung bezeichnet die Übertragung von bisher von anderen Hoheitsträgern wahrgenommenen öffentlichen Aufgaben auf kommunale Verwaltungsträger (z. B. Landkreise, Städte und Gemeinden) sowie Umwandlung von Landeseigentum in städtisches Eigentum, Letzteres z. B. durch den vollständigen Verkauf eines Landesbetriebs an eine Stadt. (de)
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  • Kommunalisierung bezeichnet die Übertragung von bisher von anderen Hoheitsträgern wahrgenommenen öffentlichen Aufgaben auf kommunale Verwaltungsträger (z. B. Landkreise, Städte und Gemeinden) sowie Umwandlung von Landeseigentum in städtisches Eigentum, Letzteres z. B. durch den vollständigen Verkauf eines Landesbetriebs an eine Stadt. (de)
  • Kommunalisierung bezeichnet die Übertragung von bisher von anderen Hoheitsträgern wahrgenommenen öffentlichen Aufgaben auf kommunale Verwaltungsträger (z. B. Landkreise, Städte und Gemeinden) sowie Umwandlung von Landeseigentum in städtisches Eigentum, Letzteres z. B. durch den vollständigen Verkauf eines Landesbetriebs an eine Stadt. (de)
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  • Kommunalisierung (de)
  • Kommunalisierung (de)
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