Kommunale Kulturpolitik umfasst die politischen Entscheidungen der Gemeinden, Gemeindeverbände und der kommunalen Spitzenverbände im Bereich der Kultur. Kommunale Kulturpolitik ist ein Teil der kommunalen Selbstverwaltung und basiert auf dem durch Artikel 28 Abs.2 S.1 GG garantierten Recht der Gemeinden, "alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln". Sie gehört üblicherweise zu den freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben. In manchen Bundesländern sind die kreisfreien Städte und Kreise verpflichtet, ein Mindestmaß an Angeboten z. B. im Bereich der Archive und der Bibliotheken vorzuhalten. In diesen Fällen handelt es sich um pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben.

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  • Kommunale Kulturpolitik umfasst die politischen Entscheidungen der Gemeinden, Gemeindeverbände und der kommunalen Spitzenverbände im Bereich der Kultur. Kommunale Kulturpolitik ist ein Teil der kommunalen Selbstverwaltung und basiert auf dem durch Artikel 28 Abs.2 S.1 GG garantierten Recht der Gemeinden, "alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln". Sie gehört üblicherweise zu den freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben. In manchen Bundesländern sind die kreisfreien Städte und Kreise verpflichtet, ein Mindestmaß an Angeboten z. B. im Bereich der Archive und der Bibliotheken vorzuhalten. In diesen Fällen handelt es sich um pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben. In Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern ist das Kulturdezernat oft eigenständig (z B. Leipzig). In kleineren Städten wird der Bereich Kultur regelmäßig mit den Bereichen Bildung und Sport in einem Dezernat zusammengefasst. Kreisangehörige Städte und Gemeinden ordnen häufig auch zusätzlich die Bereiche Jugend und Soziales diesem Dezernat zu. Es sind aber auch andere Dezernatsaufteilungen möglich. Die Gemeindevertretungen steuern die Grundsätze der von ihnen beabsichtigten Kulturpolitik häufig über "Kulturentwicklungspläne". In größeren Städten werden als dem untergeordnete Pläne auch zum Beispiel "Bibliothekentwicklungspläne" oder "Museumsentwicklungspläne" für einen Mehrjahreszeitraum beschlossen. Die Umsetzung dieser Pläne durch die Verwaltung wird typischerweise durch von der Verwaltung erstellte und der Gemeindevertretung vorgelegte Kulturberichte kontrolliert, die zugleich der Unterrichtung der interessierten Öffentlichkeit dienen. (de)
  • Kommunale Kulturpolitik umfasst die politischen Entscheidungen der Gemeinden, Gemeindeverbände und der kommunalen Spitzenverbände im Bereich der Kultur. Kommunale Kulturpolitik ist ein Teil der kommunalen Selbstverwaltung und basiert auf dem durch Artikel 28 Abs.2 S.1 GG garantierten Recht der Gemeinden, "alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln". Sie gehört üblicherweise zu den freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben. In manchen Bundesländern sind die kreisfreien Städte und Kreise verpflichtet, ein Mindestmaß an Angeboten z. B. im Bereich der Archive und der Bibliotheken vorzuhalten. In diesen Fällen handelt es sich um pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben. In Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern ist das Kulturdezernat oft eigenständig (z B. Leipzig). In kleineren Städten wird der Bereich Kultur regelmäßig mit den Bereichen Bildung und Sport in einem Dezernat zusammengefasst. Kreisangehörige Städte und Gemeinden ordnen häufig auch zusätzlich die Bereiche Jugend und Soziales diesem Dezernat zu. Es sind aber auch andere Dezernatsaufteilungen möglich. Die Gemeindevertretungen steuern die Grundsätze der von ihnen beabsichtigten Kulturpolitik häufig über "Kulturentwicklungspläne". In größeren Städten werden als dem untergeordnete Pläne auch zum Beispiel "Bibliothekentwicklungspläne" oder "Museumsentwicklungspläne" für einen Mehrjahreszeitraum beschlossen. Die Umsetzung dieser Pläne durch die Verwaltung wird typischerweise durch von der Verwaltung erstellte und der Gemeindevertretung vorgelegte Kulturberichte kontrolliert, die zugleich der Unterrichtung der interessierten Öffentlichkeit dienen. (de)
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  • Kommunale Kulturpolitik umfasst die politischen Entscheidungen der Gemeinden, Gemeindeverbände und der kommunalen Spitzenverbände im Bereich der Kultur. Kommunale Kulturpolitik ist ein Teil der kommunalen Selbstverwaltung und basiert auf dem durch Artikel 28 Abs.2 S.1 GG garantierten Recht der Gemeinden, "alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln". Sie gehört üblicherweise zu den freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben. In manchen Bundesländern sind die kreisfreien Städte und Kreise verpflichtet, ein Mindestmaß an Angeboten z. B. im Bereich der Archive und der Bibliotheken vorzuhalten. In diesen Fällen handelt es sich um pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben. (de)
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  • Kommunale Kulturpolitik (de)
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