Die Kollisionsverhütungsregeln (KVR) – offiziell „Internationale Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See“ – stellen internationales Seeverkehrsrecht dar. Sie sind der grundlegende rechtliche Rahmen zur Regelung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf hoher See und den damit verbundenen Gewässern. Die KVR dienen der Vermeidung von Schiffszusammenstößen. Sie wurden 1972 von der IMO (UN-Unterorganisation für die Seeschifffahrt) verabschiedet und gelten für alle Schiffe, auch für Sportboote. Der Originaltitel lautet: Conventions on the International Regulations for Preventing Collisions at Sea (COLREGs).

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  • Die Kollisionsverhütungsregeln (KVR) – offiziell „Internationale Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See“ – stellen internationales Seeverkehrsrecht dar. Sie sind der grundlegende rechtliche Rahmen zur Regelung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf hoher See und den damit verbundenen Gewässern. Die KVR dienen der Vermeidung von Schiffszusammenstößen. Sie wurden 1972 von der IMO (UN-Unterorganisation für die Seeschifffahrt) verabschiedet und gelten für alle Schiffe, auch für Sportboote. Der Originaltitel lautet: Conventions on the International Regulations for Preventing Collisions at Sea (COLREGs). Auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen und bestimmten von Seeschiffen befahrenen Binnenwasserstrassen wie Elbe, Weser und Nord-Ostsee-Kanal gelten zusätzlich präzisierend die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) bzw. die Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO). Die KVR sind aber trotzdem die grundlegenden Regeln des Seeschiffsverkehrs. Die KVR enthalten folgende Bereiche: * Teil A: Allgemeines (Regeln 1–3, u. a. Anwendungsbereiche, Verantwortlichkeit und allgemeine Begriffsbestimmungen). * Teil B: Ausweich und Fahrregeln (Regeln 4–19, u. a. Ausweichen, Kurs halten, Manöver zur Vermeidung von Unfällen, Verhalten im Fahrwasser, Überholen usw.). * Teil C: Lichterführung und Signalkörper (Regeln 20–31, u. a. Lichter, Navigationslichter und Signalkörper). * Teil D: Schall- und Lichtsignale (Regeln 32–37, u. a. Darstellung der Schallsignale, Schallsignalgeräte). * Teil E: Befreiungen (Regel 38) Zur Signalisierung von Fahrtrichtung und Position dienen die Positionslichter. Bei Kollisionskurs soll der Kurshalter notfalls mit dem Manöver des letzten Augenblicks versuchen, eine Kollision zu vermeiden oder wenigstens die Schäden gering zu halten. (de)
  • Die Kollisionsverhütungsregeln (KVR) – offiziell „Internationale Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See“ – stellen internationales Seeverkehrsrecht dar. Sie sind der grundlegende rechtliche Rahmen zur Regelung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf hoher See und den damit verbundenen Gewässern. Die KVR dienen der Vermeidung von Schiffszusammenstößen. Sie wurden 1972 von der IMO (UN-Unterorganisation für die Seeschifffahrt) verabschiedet und gelten für alle Schiffe, auch für Sportboote. Der Originaltitel lautet: Conventions on the International Regulations for Preventing Collisions at Sea (COLREGs). Auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen und bestimmten von Seeschiffen befahrenen Binnenwasserstrassen wie Elbe, Weser und Nord-Ostsee-Kanal gelten zusätzlich präzisierend die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) bzw. die Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO). Die KVR sind aber trotzdem die grundlegenden Regeln des Seeschiffsverkehrs. Die KVR enthalten folgende Bereiche: * Teil A: Allgemeines (Regeln 1–3, u. a. Anwendungsbereiche, Verantwortlichkeit und allgemeine Begriffsbestimmungen). * Teil B: Ausweich und Fahrregeln (Regeln 4–19, u. a. Ausweichen, Kurs halten, Manöver zur Vermeidung von Unfällen, Verhalten im Fahrwasser, Überholen usw.). * Teil C: Lichterführung und Signalkörper (Regeln 20–31, u. a. Lichter, Navigationslichter und Signalkörper). * Teil D: Schall- und Lichtsignale (Regeln 32–37, u. a. Darstellung der Schallsignale, Schallsignalgeräte). * Teil E: Befreiungen (Regel 38) Zur Signalisierung von Fahrtrichtung und Position dienen die Positionslichter. Bei Kollisionskurs soll der Kurshalter notfalls mit dem Manöver des letzten Augenblicks versuchen, eine Kollision zu vermeiden oder wenigstens die Schäden gering zu halten. (de)
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