Ein Kollegiatstift (auch Kanonikerstift, Säkularkanonikerstift, Chorherrenstift) ist eine Gemeinschaft von Säkularkanonikern (Weltgeistliche, weltliche bzw. unregulierte Chorherren). Säkularkanoniker sind deutlich abzugrenzen von Mönchen und gehören keiner Ordensgemeinschaft an. Analog zum Amt des Dompropstes oder auch Domdekans an Kathedralkirchen steht den Kollegiatskirchen und damit dem Stiftskapitel je nach Verfassung ein Propst oder ein Dechant (Dekan) vor.

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  • Ein Kollegiatstift (auch Kanonikerstift, Säkularkanonikerstift, Chorherrenstift) ist eine Gemeinschaft von Säkularkanonikern (Weltgeistliche, weltliche bzw. unregulierte Chorherren). Säkularkanoniker sind deutlich abzugrenzen von Mönchen und gehören keiner Ordensgemeinschaft an. Die Kanoniker, auch Chor- oder Stiftsherren genannt, leben an einer bestimmten Kirche, dem Stift, für dessen Gottesdienste sie zuständig sind. Neben einer gemeinsamen Messe, dem Kapitelsamt, zählt hierzu auch das gemeinsame Stundengebet. Das Stiftskapitel, also die Versammlung der Kanoniker, verwaltet das Vermögen der Stiftskirche. Die einzelnen Kanoniker behalten – im Unterschied zu Ordensgeistlichen – ihr Privatvermögen. Sie legen keine Gelübde ab und können daher das Stift jederzeit frei verlassen. Analog zum Amt des Dompropstes oder auch Domdekans an Kathedralkirchen steht den Kollegiatskirchen und damit dem Stiftskapitel je nach Verfassung ein Propst oder ein Dechant (Dekan) vor. Säkularkanoniker sind auch von den Regularkanonikern/regulierten Chorherren zu unterscheiden, die als Ordenspriester nach einer Ordensregel – zumeist nach der Regel des hl. Augustinus von Hippo – leben, die Priesterweihe empfangen und Ordensgelübde abgelegt haben, ohne jedoch Mönche zu sein. (de)
  • Ein Kollegiatstift (auch Kanonikerstift, Säkularkanonikerstift, Chorherrenstift) ist eine Gemeinschaft von Säkularkanonikern (Weltgeistliche, weltliche bzw. unregulierte Chorherren). Säkularkanoniker sind deutlich abzugrenzen von Mönchen und gehören keiner Ordensgemeinschaft an. Die Kanoniker, auch Chor- oder Stiftsherren genannt, leben an einer bestimmten Kirche, dem Stift, für dessen Gottesdienste sie zuständig sind. Neben einer gemeinsamen Messe, dem Kapitelsamt, zählt hierzu auch das gemeinsame Stundengebet. Das Stiftskapitel, also die Versammlung der Kanoniker, verwaltet das Vermögen der Stiftskirche. Die einzelnen Kanoniker behalten – im Unterschied zu Ordensgeistlichen – ihr Privatvermögen. Sie legen keine Gelübde ab und können daher das Stift jederzeit frei verlassen. Analog zum Amt des Dompropstes oder auch Domdekans an Kathedralkirchen steht den Kollegiatskirchen und damit dem Stiftskapitel je nach Verfassung ein Propst oder ein Dechant (Dekan) vor. Säkularkanoniker sind auch von den Regularkanonikern/regulierten Chorherren zu unterscheiden, die als Ordenspriester nach einer Ordensregel – zumeist nach der Regel des hl. Augustinus von Hippo – leben, die Priesterweihe empfangen und Ordensgelübde abgelegt haben, ohne jedoch Mönche zu sein. (de)
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  • Ein Kollegiatstift (auch Kanonikerstift, Säkularkanonikerstift, Chorherrenstift) ist eine Gemeinschaft von Säkularkanonikern (Weltgeistliche, weltliche bzw. unregulierte Chorherren). Säkularkanoniker sind deutlich abzugrenzen von Mönchen und gehören keiner Ordensgemeinschaft an. Analog zum Amt des Dompropstes oder auch Domdekans an Kathedralkirchen steht den Kollegiatskirchen und damit dem Stiftskapitel je nach Verfassung ein Propst oder ein Dechant (Dekan) vor. (de)
  • Ein Kollegiatstift (auch Kanonikerstift, Säkularkanonikerstift, Chorherrenstift) ist eine Gemeinschaft von Säkularkanonikern (Weltgeistliche, weltliche bzw. unregulierte Chorherren). Säkularkanoniker sind deutlich abzugrenzen von Mönchen und gehören keiner Ordensgemeinschaft an. Analog zum Amt des Dompropstes oder auch Domdekans an Kathedralkirchen steht den Kollegiatskirchen und damit dem Stiftskapitel je nach Verfassung ein Propst oder ein Dechant (Dekan) vor. (de)
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  • Kollegiatstift (de)
  • Kollegiatstift (de)
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