Die Kohäsionsmilliarde – offiziell Erweiterungsbeitrag (fr. Contribution à l’élargissement, it. Contributo all’allargamento), auch Kohäsionsbeitrag – bezeichnet einen Betrag in Schweizer Franken, welchen die Schweiz gemäss Bundesratsbeschluss vom 31. März 2004 sowie durch Beschluss des Nationalrats und Ständerats vom 24. März 2006 bereit ist, den zehn neuen Staaten der EU (Beitritt per 1. Mai 2004) zukommen zu lassen. Es werden über zehn Jahre der sogenannten Auszahlungsperiode jährlich im Schnitt 100 Millionen Schweizer Franken ausbezahlt. Projekte und Programme können während der ersten fünf Jahre der sogenannten Verpflichtungsperiode im Partnerland beantragt werden.

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  • Die Kohäsionsmilliarde – offiziell Erweiterungsbeitrag (fr. Contribution à l’élargissement, it. Contributo all’allargamento), auch Kohäsionsbeitrag – bezeichnet einen Betrag in Schweizer Franken, welchen die Schweiz gemäss Bundesratsbeschluss vom 31. März 2004 sowie durch Beschluss des Nationalrats und Ständerats vom 24. März 2006 bereit ist, den zehn neuen Staaten der EU (Beitritt per 1. Mai 2004) zukommen zu lassen. Es werden über zehn Jahre der sogenannten Auszahlungsperiode jährlich im Schnitt 100 Millionen Schweizer Franken ausbezahlt. Projekte und Programme können während der ersten fünf Jahre der sogenannten Verpflichtungsperiode im Partnerland beantragt werden. Der Erweiterungsbeitrag soll nicht in den Kohäsionsfonds der EU fliessen, die Schweiz entscheidet selbst, welche Projekte oder Programme unterstützt werden. Es sollen keine zusätzlichen Steuermittel aufgewendet werden, da sie aus den beteiligten Departementen (EVD und EDA) erbracht werden muss. Der Erweiterungsbeitrag ersetzt teilweise die bisherige Schweizer Osthilfe – die Transitionshilfe der Ostzusammenarbeit – im Umfang von 1.2 Milliarden Schweizer Franken, da diese in den Ländern Bulgarien, Rumänien und Russland „gute Früchte getragen hat und nun beendet werden kann“. Mit dem Erweiterungsbeitrag will sich die Schweiz am „Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU“ beteiligen. Empfänger sind die zehn Staaten, die am 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetreten sind – die ehemals kommunistischen Länder Mitteleuropas (Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien) und des Baltikums (Estland, Lettland, Litauen) sowie Malta und Zypern. Trotz erfolgreichem Systemwandel weisen sie in manchen Belangen noch immer einen erheblichen Rückstand auf die westeuropäischen Staaten auf. Das durchschnittliche Prokopfeinkommen der neuen Mitgliedstaaten ist etwa halb so gross wie der EU-Durchschnitt. Rechtliche Grundlage für den Erweiterungsbeitrag ist das Bundesgesetz Ostzusammenarbeit – Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas vom 24. März 2006 – das am 26. November 2006 vom Schweizer Stimmvolk gutgeheissen wurde. Die Schweiz wird eine Milliarde Franken verteilt über eine Auszahlungsperiode von zehn Jahren für Projekte in den neuen EU-Ländern zur Verfügung stellen. Die Umsetzung geschieht in enger Zusammenarbeit mit den Partnerstaaten, die die Anträge entgegennehmen, und beginnt voraussichtlich Ende 2007. Auch in den Verhandlungen mit der EU über den Kohäsionsbeitrag der Schweiz hat sich die Schweiz dagegengestellt, das Bankgeheimnis bei dieser Gelegenheit in Frage zu stellen. (de)
  • Die Kohäsionsmilliarde – offiziell Erweiterungsbeitrag (fr. Contribution à l’élargissement, it. Contributo all’allargamento), auch Kohäsionsbeitrag – bezeichnet einen Betrag in Schweizer Franken, welchen die Schweiz gemäss Bundesratsbeschluss vom 31. März 2004 sowie durch Beschluss des Nationalrats und Ständerats vom 24. März 2006 bereit ist, den zehn neuen Staaten der EU (Beitritt per 1. Mai 2004) zukommen zu lassen. Es werden über zehn Jahre der sogenannten Auszahlungsperiode jährlich im Schnitt 100 Millionen Schweizer Franken ausbezahlt. Projekte und Programme können während der ersten fünf Jahre der sogenannten Verpflichtungsperiode im Partnerland beantragt werden. Der Erweiterungsbeitrag soll nicht in den Kohäsionsfonds der EU fliessen, die Schweiz entscheidet selbst, welche Projekte oder Programme unterstützt werden. Es sollen keine zusätzlichen Steuermittel aufgewendet werden, da sie aus den beteiligten Departementen (EVD und EDA) erbracht werden muss. Der Erweiterungsbeitrag ersetzt teilweise die bisherige Schweizer Osthilfe – die Transitionshilfe der Ostzusammenarbeit – im Umfang von 1.2 Milliarden Schweizer Franken, da diese in den Ländern Bulgarien, Rumänien und Russland „gute Früchte getragen hat und nun beendet werden kann“. Mit dem Erweiterungsbeitrag will sich die Schweiz am „Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU“ beteiligen. Empfänger sind die zehn Staaten, die am 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetreten sind – die ehemals kommunistischen Länder Mitteleuropas (Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien) und des Baltikums (Estland, Lettland, Litauen) sowie Malta und Zypern. Trotz erfolgreichem Systemwandel weisen sie in manchen Belangen noch immer einen erheblichen Rückstand auf die westeuropäischen Staaten auf. Das durchschnittliche Prokopfeinkommen der neuen Mitgliedstaaten ist etwa halb so gross wie der EU-Durchschnitt. Rechtliche Grundlage für den Erweiterungsbeitrag ist das Bundesgesetz Ostzusammenarbeit – Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas vom 24. März 2006 – das am 26. November 2006 vom Schweizer Stimmvolk gutgeheissen wurde. Die Schweiz wird eine Milliarde Franken verteilt über eine Auszahlungsperiode von zehn Jahren für Projekte in den neuen EU-Ländern zur Verfügung stellen. Die Umsetzung geschieht in enger Zusammenarbeit mit den Partnerstaaten, die die Anträge entgegennehmen, und beginnt voraussichtlich Ende 2007. Auch in den Verhandlungen mit der EU über den Kohäsionsbeitrag der Schweiz hat sich die Schweiz dagegengestellt, das Bankgeheimnis bei dieser Gelegenheit in Frage zu stellen. (de)
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  • Die Kohäsionsmilliarde – offiziell Erweiterungsbeitrag (fr. Contribution à l’élargissement, it. Contributo all’allargamento), auch Kohäsionsbeitrag – bezeichnet einen Betrag in Schweizer Franken, welchen die Schweiz gemäss Bundesratsbeschluss vom 31. März 2004 sowie durch Beschluss des Nationalrats und Ständerats vom 24. März 2006 bereit ist, den zehn neuen Staaten der EU (Beitritt per 1. Mai 2004) zukommen zu lassen. Es werden über zehn Jahre der sogenannten Auszahlungsperiode jährlich im Schnitt 100 Millionen Schweizer Franken ausbezahlt. Projekte und Programme können während der ersten fünf Jahre der sogenannten Verpflichtungsperiode im Partnerland beantragt werden. (de)
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