Ein Knallzeuge wird in der Rechtssprache eine natürliche Person genannt, die angibt, einen bestimmten Vorgang, der außerhalb ihres Sichtbereiches lag, gesehen zu haben, tatsächlich jedoch erst durch die Geräuschentwicklung eines Geschehnisses (z. B. der Knall bei einem Verkehrsunfall) auf dieses aufmerksam wurde und hingesehen hat und somit nicht Zeuge des eigentlichen Geschehnisses (Unfall, Einbruch, Raub etc.) und dessen vorhergehende Entwicklung wurde.

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  • Ein Knallzeuge wird in der Rechtssprache eine natürliche Person genannt, die angibt, einen bestimmten Vorgang, der außerhalb ihres Sichtbereiches lag, gesehen zu haben, tatsächlich jedoch erst durch die Geräuschentwicklung eines Geschehnisses (z. B. der Knall bei einem Verkehrsunfall) auf dieses aufmerksam wurde und hingesehen hat und somit nicht Zeuge des eigentlichen Geschehnisses (Unfall, Einbruch, Raub etc.) und dessen vorhergehende Entwicklung wurde. So dreht sich der Knallzeuge z. B. bei einem Raubüberfall erst nach dem Geräusch, welches bei einer Schussabgabe entsteht, um, ist aber dennoch davon überzeugt, den Hergang des Überfalls gesehen zu haben. (de)
  • Ein Knallzeuge wird in der Rechtssprache eine natürliche Person genannt, die angibt, einen bestimmten Vorgang, der außerhalb ihres Sichtbereiches lag, gesehen zu haben, tatsächlich jedoch erst durch die Geräuschentwicklung eines Geschehnisses (z. B. der Knall bei einem Verkehrsunfall) auf dieses aufmerksam wurde und hingesehen hat und somit nicht Zeuge des eigentlichen Geschehnisses (Unfall, Einbruch, Raub etc.) und dessen vorhergehende Entwicklung wurde. So dreht sich der Knallzeuge z. B. bei einem Raubüberfall erst nach dem Geräusch, welches bei einer Schussabgabe entsteht, um, ist aber dennoch davon überzeugt, den Hergang des Überfalls gesehen zu haben. (de)
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  • Ein Knallzeuge wird in der Rechtssprache eine natürliche Person genannt, die angibt, einen bestimmten Vorgang, der außerhalb ihres Sichtbereiches lag, gesehen zu haben, tatsächlich jedoch erst durch die Geräuschentwicklung eines Geschehnisses (z. B. der Knall bei einem Verkehrsunfall) auf dieses aufmerksam wurde und hingesehen hat und somit nicht Zeuge des eigentlichen Geschehnisses (Unfall, Einbruch, Raub etc.) und dessen vorhergehende Entwicklung wurde. (de)
  • Ein Knallzeuge wird in der Rechtssprache eine natürliche Person genannt, die angibt, einen bestimmten Vorgang, der außerhalb ihres Sichtbereiches lag, gesehen zu haben, tatsächlich jedoch erst durch die Geräuschentwicklung eines Geschehnisses (z. B. der Knall bei einem Verkehrsunfall) auf dieses aufmerksam wurde und hingesehen hat und somit nicht Zeuge des eigentlichen Geschehnisses (Unfall, Einbruch, Raub etc.) und dessen vorhergehende Entwicklung wurde. (de)
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  • Knallzeuge (de)
  • Knallzeuge (de)
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