Als kirchliche Trauung wird die Schließung einer Ehe nach dem vorgeschriebenen Ritus einer Kirche bezeichnet (Eheschließungsform). Sie findet in aller Regel vor einem Geistlichen statt. In einigen Ländern kann die bürgerliche Eheschließung mit der kirchlichen Feier zusammenfallen. Im deutschen Sprachraum wird sie aber normalerweise getrennt davon in einem separaten Akt vor dem Repräsentanten der weltlichen Gemeinde vollzogen, und zwar in der Regel bereits vor der kirchlichen Trauung (bis 31. Dezember 2008 galt in Deutschland ein Verbot der religiösen Voraustrauung).

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  • Als kirchliche Trauung wird die Schließung einer Ehe nach dem vorgeschriebenen Ritus einer Kirche bezeichnet (Eheschließungsform). Sie findet in aller Regel vor einem Geistlichen statt. In einigen Ländern kann die bürgerliche Eheschließung mit der kirchlichen Feier zusammenfallen. Im deutschen Sprachraum wird sie aber normalerweise getrennt davon in einem separaten Akt vor dem Repräsentanten der weltlichen Gemeinde vollzogen, und zwar in der Regel bereits vor der kirchlichen Trauung (bis 31. Dezember 2008 galt in Deutschland ein Verbot der religiösen Voraustrauung). Nach römisch-katholischem Verständnis dient die kirchliche Trauung dem gültigen Zustandekommen des Ehebundes, den sich (im Falle einer Ehe zwischen Christen) die Brautleute als Sakrament spenden. Kern der Trauung ist daher die Kundgebung des Ehekonsenses durch die Eheleute vor dem Traugeistlichen und den Trauzeugen. Eine öffentliche Bekanntmachung (Aufgebot) muss vorausgegangen sein; die Ehe ist im Kirchenbuch zu registrieren. Das von den Eheleuten gestiftete sakramentale Eheband ist nach katholischer Lehre zu Lebzeiten unauflöslich; Eheannullierung ist bei Vorliegen der Voraussetzungen möglich. Nach dem in den evangelischen Kirchen im deutschen Sprachraum vorherrschenden Verständnis wird im Traugottesdienst dagegen lediglich das bereits abgegebene Versprechen vor Gott noch einmal wiederholt und eine vor dem Standesbeamten gültig geschlossene Ehe gesegnet (Segnungsgottesdienst). In Ländern, in denen die kirchliche Eheschließung staatlicherseits anerkannt wird und keine separate standesamtliche Trauung notwendig ist, betrachten aber auch die evangelischen Kirchen die kirchliche Trauung als konstitutiv für die Begründung der Ehe. Einen sakramentalen Charakter besitzt die Ehe nach allgemeiner protestantischer Auffassung nicht. Daher ist auch die Scheidung einer kirchlich gesegneten oder geschlossenen Ehe grundsätzlich möglich. (de)
  • Als kirchliche Trauung wird die Schließung einer Ehe nach dem vorgeschriebenen Ritus einer Kirche bezeichnet (Eheschließungsform). Sie findet in aller Regel vor einem Geistlichen statt. In einigen Ländern kann die bürgerliche Eheschließung mit der kirchlichen Feier zusammenfallen. Im deutschen Sprachraum wird sie aber normalerweise getrennt davon in einem separaten Akt vor dem Repräsentanten der weltlichen Gemeinde vollzogen, und zwar in der Regel bereits vor der kirchlichen Trauung (bis 31. Dezember 2008 galt in Deutschland ein Verbot der religiösen Voraustrauung). Nach römisch-katholischem Verständnis dient die kirchliche Trauung dem gültigen Zustandekommen des Ehebundes, den sich (im Falle einer Ehe zwischen Christen) die Brautleute als Sakrament spenden. Kern der Trauung ist daher die Kundgebung des Ehekonsenses durch die Eheleute vor dem Traugeistlichen und den Trauzeugen. Eine öffentliche Bekanntmachung (Aufgebot) muss vorausgegangen sein; die Ehe ist im Kirchenbuch zu registrieren. Das von den Eheleuten gestiftete sakramentale Eheband ist nach katholischer Lehre zu Lebzeiten unauflöslich; Eheannullierung ist bei Vorliegen der Voraussetzungen möglich. Nach dem in den evangelischen Kirchen im deutschen Sprachraum vorherrschenden Verständnis wird im Traugottesdienst dagegen lediglich das bereits abgegebene Versprechen vor Gott noch einmal wiederholt und eine vor dem Standesbeamten gültig geschlossene Ehe gesegnet (Segnungsgottesdienst). In Ländern, in denen die kirchliche Eheschließung staatlicherseits anerkannt wird und keine separate standesamtliche Trauung notwendig ist, betrachten aber auch die evangelischen Kirchen die kirchliche Trauung als konstitutiv für die Begründung der Ehe. Einen sakramentalen Charakter besitzt die Ehe nach allgemeiner protestantischer Auffassung nicht. Daher ist auch die Scheidung einer kirchlich gesegneten oder geschlossenen Ehe grundsätzlich möglich. (de)
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  • Als kirchliche Trauung wird die Schließung einer Ehe nach dem vorgeschriebenen Ritus einer Kirche bezeichnet (Eheschließungsform). Sie findet in aller Regel vor einem Geistlichen statt. In einigen Ländern kann die bürgerliche Eheschließung mit der kirchlichen Feier zusammenfallen. Im deutschen Sprachraum wird sie aber normalerweise getrennt davon in einem separaten Akt vor dem Repräsentanten der weltlichen Gemeinde vollzogen, und zwar in der Regel bereits vor der kirchlichen Trauung (bis 31. Dezember 2008 galt in Deutschland ein Verbot der religiösen Voraustrauung). (de)
  • Als kirchliche Trauung wird die Schließung einer Ehe nach dem vorgeschriebenen Ritus einer Kirche bezeichnet (Eheschließungsform). Sie findet in aller Regel vor einem Geistlichen statt. In einigen Ländern kann die bürgerliche Eheschließung mit der kirchlichen Feier zusammenfallen. Im deutschen Sprachraum wird sie aber normalerweise getrennt davon in einem separaten Akt vor dem Repräsentanten der weltlichen Gemeinde vollzogen, und zwar in der Regel bereits vor der kirchlichen Trauung (bis 31. Dezember 2008 galt in Deutschland ein Verbot der religiösen Voraustrauung). (de)
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