Als Kirchengüter (Bona ecclesiastica), in einigen Fällen auch Klostergüter, bezeichnet man die im Besitz der Kirche und der mit ihr verbundenen Institutionen befindlichen Vermögensobjekte. Man teilt sie ein in Stiftungsgüter (Dos), mit denen die Kirche bei der Stiftung als Grundvermögen ausgestattet wurde, und neuerworbene Güter (Bona noviter acquisita), die von der Kirche erst später erworben wurden. Sie sind entweder Bona particularia, die zum Nutzen einzelner Kirchenglieder bestimmt sind, z.B. die kirchlichen Pfründen (Beneficia, Bona beneficialia), oder Beneficia communia, die zu den allgemeinen kirchlichen Zwecken bestimmt sind. Die letzteren wurden auch Kirchenärar (Kirchenkasten, Fabrica ecclesiae) genannt.

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  • Als Kirchengüter (Bona ecclesiastica), in einigen Fällen auch Klostergüter, bezeichnet man die im Besitz der Kirche und der mit ihr verbundenen Institutionen befindlichen Vermögensobjekte. Man teilt sie ein in Stiftungsgüter (Dos), mit denen die Kirche bei der Stiftung als Grundvermögen ausgestattet wurde, und neuerworbene Güter (Bona noviter acquisita), die von der Kirche erst später erworben wurden. Sie sind entweder Bona particularia, die zum Nutzen einzelner Kirchenglieder bestimmt sind, z.B. die kirchlichen Pfründen (Beneficia, Bona beneficialia), oder Beneficia communia, die zu den allgemeinen kirchlichen Zwecken bestimmt sind. Die letzteren wurden auch Kirchenärar (Kirchenkasten, Fabrica ecclesiae) genannt. (de)
  • Als Kirchengüter (Bona ecclesiastica), in einigen Fällen auch Klostergüter, bezeichnet man die im Besitz der Kirche und der mit ihr verbundenen Institutionen befindlichen Vermögensobjekte. Man teilt sie ein in Stiftungsgüter (Dos), mit denen die Kirche bei der Stiftung als Grundvermögen ausgestattet wurde, und neuerworbene Güter (Bona noviter acquisita), die von der Kirche erst später erworben wurden. Sie sind entweder Bona particularia, die zum Nutzen einzelner Kirchenglieder bestimmt sind, z.B. die kirchlichen Pfründen (Beneficia, Bona beneficialia), oder Beneficia communia, die zu den allgemeinen kirchlichen Zwecken bestimmt sind. Die letzteren wurden auch Kirchenärar (Kirchenkasten, Fabrica ecclesiae) genannt. (de)
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  • Als Kirchengüter (Bona ecclesiastica), in einigen Fällen auch Klostergüter, bezeichnet man die im Besitz der Kirche und der mit ihr verbundenen Institutionen befindlichen Vermögensobjekte. Man teilt sie ein in Stiftungsgüter (Dos), mit denen die Kirche bei der Stiftung als Grundvermögen ausgestattet wurde, und neuerworbene Güter (Bona noviter acquisita), die von der Kirche erst später erworben wurden. Sie sind entweder Bona particularia, die zum Nutzen einzelner Kirchenglieder bestimmt sind, z.B. die kirchlichen Pfründen (Beneficia, Bona beneficialia), oder Beneficia communia, die zu den allgemeinen kirchlichen Zwecken bestimmt sind. Die letzteren wurden auch Kirchenärar (Kirchenkasten, Fabrica ecclesiae) genannt. (de)
  • Als Kirchengüter (Bona ecclesiastica), in einigen Fällen auch Klostergüter, bezeichnet man die im Besitz der Kirche und der mit ihr verbundenen Institutionen befindlichen Vermögensobjekte. Man teilt sie ein in Stiftungsgüter (Dos), mit denen die Kirche bei der Stiftung als Grundvermögen ausgestattet wurde, und neuerworbene Güter (Bona noviter acquisita), die von der Kirche erst später erworben wurden. Sie sind entweder Bona particularia, die zum Nutzen einzelner Kirchenglieder bestimmt sind, z.B. die kirchlichen Pfründen (Beneficia, Bona beneficialia), oder Beneficia communia, die zu den allgemeinen kirchlichen Zwecken bestimmt sind. Die letzteren wurden auch Kirchenärar (Kirchenkasten, Fabrica ecclesiae) genannt. (de)
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  • Kirchengut (de)
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