Ein Kirchengericht ist das Gericht einer Religionsgemeinschaft. Zur Zeit des Deutschen Bundes urteilten in manchen Staaten Kirchengerichte noch bis 1879 auch in weltlichen Angelegenheiten, vor allem im Bereich des Eherechts. Mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) setzte sich der Gedanke der Staatlichkeit der Gerichte durch. Urteile geistlicher Gerichte sollten ohne bürgerliche Wirkung sein (§ 15 GVG a.F.), der Bestand der Kirchengerichte als solche blieb aber unberührt.

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  • Ein Kirchengericht ist das Gericht einer Religionsgemeinschaft. Zur Zeit des Deutschen Bundes urteilten in manchen Staaten Kirchengerichte noch bis 1879 auch in weltlichen Angelegenheiten, vor allem im Bereich des Eherechts. Mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) setzte sich der Gedanke der Staatlichkeit der Gerichte durch. Urteile geistlicher Gerichte sollten ohne bürgerliche Wirkung sein (§ 15 GVG a.F.), der Bestand der Kirchengerichte als solche blieb aber unberührt. Unter dem Grundgesetz regeln die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ihre Angelegenheiten selbständig (Kirchliches Selbstbestimmungsrecht), was auch durch eine kirchliche Gerichtsbarkeit geschehen kann. (de)
  • Ein Kirchengericht ist das Gericht einer Religionsgemeinschaft. Zur Zeit des Deutschen Bundes urteilten in manchen Staaten Kirchengerichte noch bis 1879 auch in weltlichen Angelegenheiten, vor allem im Bereich des Eherechts. Mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) setzte sich der Gedanke der Staatlichkeit der Gerichte durch. Urteile geistlicher Gerichte sollten ohne bürgerliche Wirkung sein (§ 15 GVG a.F.), der Bestand der Kirchengerichte als solche blieb aber unberührt. Unter dem Grundgesetz regeln die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ihre Angelegenheiten selbständig (Kirchliches Selbstbestimmungsrecht), was auch durch eine kirchliche Gerichtsbarkeit geschehen kann. (de)
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  • Ein Kirchengericht ist das Gericht einer Religionsgemeinschaft. Zur Zeit des Deutschen Bundes urteilten in manchen Staaten Kirchengerichte noch bis 1879 auch in weltlichen Angelegenheiten, vor allem im Bereich des Eherechts. Mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) setzte sich der Gedanke der Staatlichkeit der Gerichte durch. Urteile geistlicher Gerichte sollten ohne bürgerliche Wirkung sein (§ 15 GVG a.F.), der Bestand der Kirchengerichte als solche blieb aber unberührt. (de)
  • Ein Kirchengericht ist das Gericht einer Religionsgemeinschaft. Zur Zeit des Deutschen Bundes urteilten in manchen Staaten Kirchengerichte noch bis 1879 auch in weltlichen Angelegenheiten, vor allem im Bereich des Eherechts. Mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) setzte sich der Gedanke der Staatlichkeit der Gerichte durch. Urteile geistlicher Gerichte sollten ohne bürgerliche Wirkung sein (§ 15 GVG a.F.), der Bestand der Kirchengerichte als solche blieb aber unberührt. (de)
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  • Kirchengericht (de)
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