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- Als Kindernachversicherung wird im Rahmen der Krankenversicherung der gesetzlich privilegierte Versicherungsschutz für ein neugeborenes Kind bezeichnet, das bei derselben Versicherungsgesellschaft angemeldet wird, bei der schon mindestens ein Elternteil versichert ist. Soll das Kind bei einer anderen Gesellschaft versichert werden, bezeichnet man dies als Kinderalleinversicherung. (de)
- Als Kindernachversicherung wird im Rahmen der Krankenversicherung der gesetzlich privilegierte Versicherungsschutz für ein neugeborenes Kind bezeichnet, das bei derselben Versicherungsgesellschaft angemeldet wird, bei der schon mindestens ein Elternteil versichert ist. Soll das Kind bei einer anderen Gesellschaft versichert werden, bezeichnet man dies als Kinderalleinversicherung. (de)
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- Als Kindernachversicherung wird im Rahmen der Krankenversicherung der gesetzlich privilegierte Versicherungsschutz für ein neugeborenes Kind bezeichnet, das bei derselben Versicherungsgesellschaft angemeldet wird, bei der schon mindestens ein Elternteil versichert ist. Soll das Kind bei einer anderen Gesellschaft versichert werden, bezeichnet man dies als Kinderalleinversicherung. (de)
- Als Kindernachversicherung wird im Rahmen der Krankenversicherung der gesetzlich privilegierte Versicherungsschutz für ein neugeborenes Kind bezeichnet, das bei derselben Versicherungsgesellschaft angemeldet wird, bei der schon mindestens ein Elternteil versichert ist. Soll das Kind bei einer anderen Gesellschaft versichert werden, bezeichnet man dies als Kinderalleinversicherung. (de)
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- Kindernachversicherung (de)
- Kindernachversicherung (de)
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