Der Kinder- und Jugendzahnärztliche Dienst (KJZÄD) als Sachgebiet der Abteilung Kinder- und Jugendärztlicher Dienst im Gesundheitsamt hat seine Ziele und Aufgaben in der Verbesserung der Zahngesundheit der heranwachsenden Generation. Wesentliches Anliegen ist die Gesundheitsförderung mittels gezielter Prophylaxeprogramme auf der Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse und Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation. In Deutschland besteht für jedes Kind bis zum 16. Lebensjahr der gesetzliche Anspruch auf Maßnahmen der Zahngesundheitsförderung (§ 21 SGB V).

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  • Der Kinder- und Jugendzahnärztliche Dienst (KJZÄD) als Sachgebiet der Abteilung Kinder- und Jugendärztlicher Dienst im Gesundheitsamt hat seine Ziele und Aufgaben in der Verbesserung der Zahngesundheit der heranwachsenden Generation. Wesentliches Anliegen ist die Gesundheitsförderung mittels gezielter Prophylaxeprogramme auf der Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse und Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation. In Deutschland besteht für jedes Kind bis zum 16. Lebensjahr der gesetzliche Anspruch auf Maßnahmen der Zahngesundheitsförderung (§ 21 SGB V). (de)
  • Der Kinder- und Jugendzahnärztliche Dienst (KJZÄD) als Sachgebiet der Abteilung Kinder- und Jugendärztlicher Dienst im Gesundheitsamt hat seine Ziele und Aufgaben in der Verbesserung der Zahngesundheit der heranwachsenden Generation. Wesentliches Anliegen ist die Gesundheitsförderung mittels gezielter Prophylaxeprogramme auf der Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse und Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation. In Deutschland besteht für jedes Kind bis zum 16. Lebensjahr der gesetzliche Anspruch auf Maßnahmen der Zahngesundheitsförderung (§ 21 SGB V). (de)
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  • Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst (de)
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