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- Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung (auch Geheimbereich oder Arkanbereich genannt) bezeichnet den Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Exekutive, welcher der parlamentarische Kontrolle entzogen ist. Durch ihn soll die Gewaltenteilung gewahrt werden, indem ein „Hineinregieren“ der Legislative verhindert wird. Der Umfang dieses Kernbereichs lässt sich nicht generell bestimmen, vielmehr ist er unter Abwägung der verfassungsrechtlichen Aufgaben von Regierung und Parlament im Einzelfall zu bestimmen. (de)
- Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung (auch Geheimbereich oder Arkanbereich genannt) bezeichnet den Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Exekutive, welcher der parlamentarische Kontrolle entzogen ist. Durch ihn soll die Gewaltenteilung gewahrt werden, indem ein „Hineinregieren“ der Legislative verhindert wird. Der Umfang dieses Kernbereichs lässt sich nicht generell bestimmen, vielmehr ist er unter Abwägung der verfassungsrechtlichen Aufgaben von Regierung und Parlament im Einzelfall zu bestimmen. (de)
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prop-de:autor
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- Bundesverfassungsgericht Urteil vom 17. Juli 1984, AZ 2 BvE 11, 15/83 Leitsatz 3c
- Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages
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- Die Verantwortung der Regierung gegenüber Parlament und Volk setzt notwendigerweise einen Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung voraus, der einen auch von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativbereich, Beratungsbereich und Handlungsbereich einschließt.
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prop-de:titel
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- Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung
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- Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung (auch Geheimbereich oder Arkanbereich genannt) bezeichnet den Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Exekutive, welcher der parlamentarische Kontrolle entzogen ist. Durch ihn soll die Gewaltenteilung gewahrt werden, indem ein „Hineinregieren“ der Legislative verhindert wird. Der Umfang dieses Kernbereichs lässt sich nicht generell bestimmen, vielmehr ist er unter Abwägung der verfassungsrechtlichen Aufgaben von Regierung und Parlament im Einzelfall zu bestimmen. (de)
- Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung (auch Geheimbereich oder Arkanbereich genannt) bezeichnet den Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Exekutive, welcher der parlamentarische Kontrolle entzogen ist. Durch ihn soll die Gewaltenteilung gewahrt werden, indem ein „Hineinregieren“ der Legislative verhindert wird. Der Umfang dieses Kernbereichs lässt sich nicht generell bestimmen, vielmehr ist er unter Abwägung der verfassungsrechtlichen Aufgaben von Regierung und Parlament im Einzelfall zu bestimmen. (de)
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- Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung (de)
- Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung (de)
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