Karin Graßhof (* 25. Juni 1937 in Kiel) war Richterin des Bundesverfassungsgerichts. Graßhof studierte zunächst an den Universitäten in Kiel und Lausanne Rechtswissenschaften und promovierte an der Universität Kiel. Anschließend war sie als Richterin am Landgericht in Kiel und Bonn tätig. Zwischen der Tätigkeiten an den Landgerichten war sie zwei Jahre im Bundesministerium der Justiz tätig. 1975–1977 war sie hauptamtliches Mitglied des Landesjustizprüfungsamtes beim Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen.

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  • Karin Graßhof (* 25. Juni 1937 in Kiel) war Richterin des Bundesverfassungsgerichts. Graßhof studierte zunächst an den Universitäten in Kiel und Lausanne Rechtswissenschaften und promovierte an der Universität Kiel. Anschließend war sie als Richterin am Landgericht in Kiel und Bonn tätig. Zwischen der Tätigkeiten an den Landgerichten war sie zwei Jahre im Bundesministerium der Justiz tätig. 1975–1977 war sie hauptamtliches Mitglied des Landesjustizprüfungsamtes beim Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen. 1984 wurde sie zur Richterin am Bundesgerichtshof in Karlsruhe gewählt und war dort Mitglied eines Zivilsenates. Zwei Jahre später, 1986, wurde sie Richterin des Bundesverfassungsgerichts als Mitglied des Zweiten Senats, in der ihr Dezernat unter anderem Wahlrecht und Wahlprüfungsverfahren umfasste. Ihre Amtszeit endete nach 12 Jahren im Oktober 1998. Nachfolgerin auf ihrer Planstelle am Bundesverfassungsgericht wurde Lerke Osterloh. Ihr Dezernat umfasste als Berichterstatterin Wahlrecht/Wahlprüfungsverfahren, Staatsangehörigkeitsrecht, Auslieferungsrecht, Verwirkung von Grundrechten. Sie war als Richterin unter anderem beteiligt am Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 14. September 1989 zur Verwertung des Tagebuches einer Strafgefangenen; zur Entscheidung betreffend der Fünf-Prozent-Hürde bei der ersten gesamtdeutschen Wahl; bezüglich des Ausländerwahlrechts in Schleswig-Holstein; der Entscheidung zum § 218 vom 28. Mai 1993; an dem Maastricht-Urteil vom 12. Oktober 1993; der AWACS-Entscheidung vom 12. Juli 1994; der Entscheidung zur Strafbarkeit der DDR-Auslandsspionage vom 15. Mai 1995; der Entscheidung zu den Mauerschützenprozessen vom 26. Oktober 1996; der Entscheidungen zur Zulässigkeit von Überhangmandaten vom 10. April 1997 und vom 26. Februar 1998; und an der Entscheidung zur Einführung des Euro vom 31. März 1998. Am 25. Februar 1999 wurde Graßhof Honorarprofessorin an der Universität Bonn. Sie gehört dem Herausgeberkollegium des Bonner Kommentar zum Grundgesetz an. Seit 2000 betreut sie das Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, welches bei C.F. Müller (Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm) erscheint. (de)
  • Karin Graßhof (* 25. Juni 1937 in Kiel) war Richterin des Bundesverfassungsgerichts. Graßhof studierte zunächst an den Universitäten in Kiel und Lausanne Rechtswissenschaften und promovierte an der Universität Kiel. Anschließend war sie als Richterin am Landgericht in Kiel und Bonn tätig. Zwischen der Tätigkeiten an den Landgerichten war sie zwei Jahre im Bundesministerium der Justiz tätig. 1975–1977 war sie hauptamtliches Mitglied des Landesjustizprüfungsamtes beim Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen. 1984 wurde sie zur Richterin am Bundesgerichtshof in Karlsruhe gewählt und war dort Mitglied eines Zivilsenates. Zwei Jahre später, 1986, wurde sie Richterin des Bundesverfassungsgerichts als Mitglied des Zweiten Senats, in der ihr Dezernat unter anderem Wahlrecht und Wahlprüfungsverfahren umfasste. Ihre Amtszeit endete nach 12 Jahren im Oktober 1998. Nachfolgerin auf ihrer Planstelle am Bundesverfassungsgericht wurde Lerke Osterloh. Ihr Dezernat umfasste als Berichterstatterin Wahlrecht/Wahlprüfungsverfahren, Staatsangehörigkeitsrecht, Auslieferungsrecht, Verwirkung von Grundrechten. Sie war als Richterin unter anderem beteiligt am Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 14. September 1989 zur Verwertung des Tagebuches einer Strafgefangenen; zur Entscheidung betreffend der Fünf-Prozent-Hürde bei der ersten gesamtdeutschen Wahl; bezüglich des Ausländerwahlrechts in Schleswig-Holstein; der Entscheidung zum § 218 vom 28. Mai 1993; an dem Maastricht-Urteil vom 12. Oktober 1993; der AWACS-Entscheidung vom 12. Juli 1994; der Entscheidung zur Strafbarkeit der DDR-Auslandsspionage vom 15. Mai 1995; der Entscheidung zu den Mauerschützenprozessen vom 26. Oktober 1996; der Entscheidungen zur Zulässigkeit von Überhangmandaten vom 10. April 1997 und vom 26. Februar 1998; und an der Entscheidung zur Einführung des Euro vom 31. März 1998. Am 25. Februar 1999 wurde Graßhof Honorarprofessorin an der Universität Bonn. Sie gehört dem Herausgeberkollegium des Bonner Kommentar zum Grundgesetz an. Seit 2000 betreut sie das Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, welches bei C.F. Müller (Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm) erscheint. (de)
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  • Karin Graßhof (* 25. Juni 1937 in Kiel) war Richterin des Bundesverfassungsgerichts. Graßhof studierte zunächst an den Universitäten in Kiel und Lausanne Rechtswissenschaften und promovierte an der Universität Kiel. Anschließend war sie als Richterin am Landgericht in Kiel und Bonn tätig. Zwischen der Tätigkeiten an den Landgerichten war sie zwei Jahre im Bundesministerium der Justiz tätig. 1975–1977 war sie hauptamtliches Mitglied des Landesjustizprüfungsamtes beim Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen. (de)
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