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- Kardinal ist ein religiöser Titel der römisch-katholischen Kirche und die höchstrangige Würde nach dem Papst. Der auf Lebenszeit verliehene Kardinalstitel beruft den Träger zur besonderen Mitverantwortung an der Gesamtleitung der Kirche im Kardinalskollegium sowie der Römischen Kurie und berechtigt bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres grundsätzlich zum Konklave. Diözesanbischöfe mit Kardinalstitel nehmen diese Aufgaben zusätzlich zur Leitung ihres Bistums wahr, während Kurienkardinäle in leitender Funktion – vergleichbar einem Minister – an der Kurie in Rom tätig sind. Die Priestern vorbehaltene Kardinalswürde wird vom Papst nach seinem Ermessen in der Regel an ausgewählte, verdiente Bischöfe verliehen. Das Kardinalskollegium ist in einer Ehrenrangfolge in drei Kardinalsklassen gegliedert, mit dem Kardinaldekan als Vorsteher. Von den derzeit 211 Kardinälen wären 111 im Konklave wahlberechtigt (Stand: 20. August 2016). (de)
- Kardinal ist ein religiöser Titel der römisch-katholischen Kirche und die höchstrangige Würde nach dem Papst. Der auf Lebenszeit verliehene Kardinalstitel beruft den Träger zur besonderen Mitverantwortung an der Gesamtleitung der Kirche im Kardinalskollegium sowie der Römischen Kurie und berechtigt bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres grundsätzlich zum Konklave. Diözesanbischöfe mit Kardinalstitel nehmen diese Aufgaben zusätzlich zur Leitung ihres Bistums wahr, während Kurienkardinäle in leitender Funktion – vergleichbar einem Minister – an der Kurie in Rom tätig sind. Die Priestern vorbehaltene Kardinalswürde wird vom Papst nach seinem Ermessen in der Regel an ausgewählte, verdiente Bischöfe verliehen. Das Kardinalskollegium ist in einer Ehrenrangfolge in drei Kardinalsklassen gegliedert, mit dem Kardinaldekan als Vorsteher. Von den derzeit 211 Kardinälen wären 111 im Konklave wahlberechtigt (Stand: 20. August 2016). (de)
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- Kardinal ist ein religiöser Titel der römisch-katholischen Kirche und die höchstrangige Würde nach dem Papst. Der auf Lebenszeit verliehene Kardinalstitel beruft den Träger zur besonderen Mitverantwortung an der Gesamtleitung der Kirche im Kardinalskollegium sowie der Römischen Kurie und berechtigt bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres grundsätzlich zum Konklave. Diözesanbischöfe mit Kardinalstitel nehmen diese Aufgaben zusätzlich zur Leitung ihres Bistums wahr, während Kurienkardinäle in leitender Funktion – vergleichbar einem Minister – an der Kurie in Rom tätig sind. (de)
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