Als Kanzleistil bezeichnet man einen sprachlich aufwendig formulierten Schriftverkehr, zumal im Umgang mit Behörden, Anwälten und Gerichten.

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  • Als Kanzleistil bezeichnet man einen sprachlich aufwendig formulierten Schriftverkehr, zumal im Umgang mit Behörden, Anwälten und Gerichten. (de)
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  • Als Kanzleistil bezeichnet man einen sprachlich aufwendig formulierten Schriftverkehr, zumal im Umgang mit Behörden, Anwälten und Gerichten. (de)
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  • Kanzleistil (de)
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