Als Kanonissin oder Kanonisse auch Stiftsdame wird eine Frau bezeichnet, die in einer geistlichen Gemeinschaft in einem Frauenstift lebt, ohne Ordensgelübde abzulegen. Allerdings werden auch die Augustiner-Chorfrauen der verschiedenen Augustinischen Orden und Kongregationen als Kanonissen oder Regular-Kanonissen bezeichnet, obwohl sie Ordensgelübde abgelegt haben. Hier ist Kanonisse die weibliche Entsprechung des Begriffs Regularkanoniker.

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  • Als Kanonissin oder Kanonisse auch Stiftsdame wird eine Frau bezeichnet, die in einer geistlichen Gemeinschaft in einem Frauenstift lebt, ohne Ordensgelübde abzulegen. Allerdings werden auch die Augustiner-Chorfrauen der verschiedenen Augustinischen Orden und Kongregationen als Kanonissen oder Regular-Kanonissen bezeichnet, obwohl sie Ordensgelübde abgelegt haben. Hier ist Kanonisse die weibliche Entsprechung des Begriffs Regularkanoniker. Es handelte sich früher um Frauen, die bei einem Stift eine Pfründe (Unterhalt) genossen und gemeinschaftliche Wohnung hatten. Die Frauenstifte wurden zumeist von einer Äbtissin oder Pröpstin geleitet, die den Kanonissen gegenüber weisungsbefugt war. Die geistliche Betreuung erfolgte durch einen Propst, der oft auch die weltliche Vertretung des Damenstifts wahrnahm. Oft gehörten die Kanonissen dem Adel an, genossen weitgehende Freiheit des Lebenswandels und machten ihre Anstalten oft zu weltlichen Stiften, so dass selbst nach dem Übertritt zum Protestantismus mehrere solcher Stifte, zum Beispiel die von Gandersheim, Herford, Quedlinburg oder Gernrode, als Pfründenanstalten für „adlige Fräulein“ bestehen blieben. Bis heute gibt es katholische und evangelische Stiftsdamen, die zu unterschiedlichen Bedingungen in einem Stift leben. Sie legen in keinem Fall ein Gelübde ab, aber die Aufnahmebedingungen sind sehr unterschiedlich. So verlangt beispielsweise das Stift Börstel von seinen Stiftsdamen christliche Orientierung, Ehelosigkeit (die Damen dürfen verwitwet oder geschieden sein), Residenzpflicht und die Möglichkeit, von eigenen Einkünften zu leben. Bei Stift Fischbeck hingegen mussten die Stiftsdamen noch bis 1924 sechzehn adlige Vorfahren nachweisen können; heute müssen sie über eine „gesicherte finanzielle Grundlage zur Lebensführung“ verfügen und sollten nicht älter als 60 Jahre sein. (de)
  • Als Kanonissin oder Kanonisse auch Stiftsdame wird eine Frau bezeichnet, die in einer geistlichen Gemeinschaft in einem Frauenstift lebt, ohne Ordensgelübde abzulegen. Allerdings werden auch die Augustiner-Chorfrauen der verschiedenen Augustinischen Orden und Kongregationen als Kanonissen oder Regular-Kanonissen bezeichnet, obwohl sie Ordensgelübde abgelegt haben. Hier ist Kanonisse die weibliche Entsprechung des Begriffs Regularkanoniker. Es handelte sich früher um Frauen, die bei einem Stift eine Pfründe (Unterhalt) genossen und gemeinschaftliche Wohnung hatten. Die Frauenstifte wurden zumeist von einer Äbtissin oder Pröpstin geleitet, die den Kanonissen gegenüber weisungsbefugt war. Die geistliche Betreuung erfolgte durch einen Propst, der oft auch die weltliche Vertretung des Damenstifts wahrnahm. Oft gehörten die Kanonissen dem Adel an, genossen weitgehende Freiheit des Lebenswandels und machten ihre Anstalten oft zu weltlichen Stiften, so dass selbst nach dem Übertritt zum Protestantismus mehrere solcher Stifte, zum Beispiel die von Gandersheim, Herford, Quedlinburg oder Gernrode, als Pfründenanstalten für „adlige Fräulein“ bestehen blieben. Bis heute gibt es katholische und evangelische Stiftsdamen, die zu unterschiedlichen Bedingungen in einem Stift leben. Sie legen in keinem Fall ein Gelübde ab, aber die Aufnahmebedingungen sind sehr unterschiedlich. So verlangt beispielsweise das Stift Börstel von seinen Stiftsdamen christliche Orientierung, Ehelosigkeit (die Damen dürfen verwitwet oder geschieden sein), Residenzpflicht und die Möglichkeit, von eigenen Einkünften zu leben. Bei Stift Fischbeck hingegen mussten die Stiftsdamen noch bis 1924 sechzehn adlige Vorfahren nachweisen können; heute müssen sie über eine „gesicherte finanzielle Grundlage zur Lebensführung“ verfügen und sollten nicht älter als 60 Jahre sein. (de)
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  • Als Kanonissin oder Kanonisse auch Stiftsdame wird eine Frau bezeichnet, die in einer geistlichen Gemeinschaft in einem Frauenstift lebt, ohne Ordensgelübde abzulegen. Allerdings werden auch die Augustiner-Chorfrauen der verschiedenen Augustinischen Orden und Kongregationen als Kanonissen oder Regular-Kanonissen bezeichnet, obwohl sie Ordensgelübde abgelegt haben. Hier ist Kanonisse die weibliche Entsprechung des Begriffs Regularkanoniker. (de)
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