Der Kammerdiener an Fürstenhöfen des 16. bis 18. Jahrhunderts war Träger eines gehobenen Hofamtes. Zu seinen Aufgaben gehörte die Aufsicht und Pflege der fürstlichen Privatgemächer, er stand meist in einem engen Vertrautenverhältnis zu seinem Herren, wobei man sehr große (beispielsweise kaiserliche) Höfe durch ihre Vielzahl an Personen mit gleichen Hofämtern ausnehmen muss. Sein höfischer Rang leitete sich vom Kammerherrn ab.

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  • Der Kammerdiener an Fürstenhöfen des 16. bis 18. Jahrhunderts war Träger eines gehobenen Hofamtes. Zu seinen Aufgaben gehörte die Aufsicht und Pflege der fürstlichen Privatgemächer, er stand meist in einem engen Vertrautenverhältnis zu seinem Herren, wobei man sehr große (beispielsweise kaiserliche) Höfe durch ihre Vielzahl an Personen mit gleichen Hofämtern ausnehmen muss. Sein höfischer Rang leitete sich vom Kammerherrn ab. (de)
  • Der Kammerdiener an Fürstenhöfen des 16. bis 18. Jahrhunderts war Träger eines gehobenen Hofamtes. Zu seinen Aufgaben gehörte die Aufsicht und Pflege der fürstlichen Privatgemächer, er stand meist in einem engen Vertrautenverhältnis zu seinem Herren, wobei man sehr große (beispielsweise kaiserliche) Höfe durch ihre Vielzahl an Personen mit gleichen Hofämtern ausnehmen muss. Sein höfischer Rang leitete sich vom Kammerherrn ab. (de)
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  • Der Kammerdiener an Fürstenhöfen des 16. bis 18. Jahrhunderts war Träger eines gehobenen Hofamtes. Zu seinen Aufgaben gehörte die Aufsicht und Pflege der fürstlichen Privatgemächer, er stand meist in einem engen Vertrautenverhältnis zu seinem Herren, wobei man sehr große (beispielsweise kaiserliche) Höfe durch ihre Vielzahl an Personen mit gleichen Hofämtern ausnehmen muss. Sein höfischer Rang leitete sich vom Kammerherrn ab. (de)
  • Der Kammerdiener an Fürstenhöfen des 16. bis 18. Jahrhunderts war Träger eines gehobenen Hofamtes. Zu seinen Aufgaben gehörte die Aufsicht und Pflege der fürstlichen Privatgemächer, er stand meist in einem engen Vertrautenverhältnis zu seinem Herren, wobei man sehr große (beispielsweise kaiserliche) Höfe durch ihre Vielzahl an Personen mit gleichen Hofämtern ausnehmen muss. Sein höfischer Rang leitete sich vom Kammerherrn ab. (de)
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  • Kammerdiener (de)
  • Kammerdiener (de)
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