Als Kabinett wird in der Politik zumeist eine bestimmte Regierung eines (Bundes-)Staates bezeichnet, genauer die Regierungsmannschaft, also die jeweilige Besetzung des Regierungschefs und seiner Minister und weiterer hoher Staatsbeamter in ihrer Gesamtheit.Daneben, jedoch deutlich seltener, findet sich der Begriff Kabinett auch zur Bezeichnung sonstiger leitender Stäbe, nicht einer Regierung, auf höchster oder unterer Staatsebene oder an der Spitze einer hohen Behörde (dann in der Regel einer Bundesbehörde).

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  • Als Kabinett wird in der Politik zumeist eine bestimmte Regierung eines (Bundes-)Staates bezeichnet, genauer die Regierungsmannschaft, also die jeweilige Besetzung des Regierungschefs und seiner Minister und weiterer hoher Staatsbeamter in ihrer Gesamtheit.Daneben, jedoch deutlich seltener, findet sich der Begriff Kabinett auch zur Bezeichnung sonstiger leitender Stäbe, nicht einer Regierung, auf höchster oder unterer Staatsebene oder an der Spitze einer hohen Behörde (dann in der Regel einer Bundesbehörde). (de)
  • Als Kabinett wird in der Politik zumeist eine bestimmte Regierung eines (Bundes-)Staates bezeichnet, genauer die Regierungsmannschaft, also die jeweilige Besetzung des Regierungschefs und seiner Minister und weiterer hoher Staatsbeamter in ihrer Gesamtheit.Daneben, jedoch deutlich seltener, findet sich der Begriff Kabinett auch zur Bezeichnung sonstiger leitender Stäbe, nicht einer Regierung, auf höchster oder unterer Staatsebene oder an der Spitze einer hohen Behörde (dann in der Regel einer Bundesbehörde). (de)
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  • Als Kabinett wird in der Politik zumeist eine bestimmte Regierung eines (Bundes-)Staates bezeichnet, genauer die Regierungsmannschaft, also die jeweilige Besetzung des Regierungschefs und seiner Minister und weiterer hoher Staatsbeamter in ihrer Gesamtheit.Daneben, jedoch deutlich seltener, findet sich der Begriff Kabinett auch zur Bezeichnung sonstiger leitender Stäbe, nicht einer Regierung, auf höchster oder unterer Staatsebene oder an der Spitze einer hohen Behörde (dann in der Regel einer Bundesbehörde). (de)
  • Als Kabinett wird in der Politik zumeist eine bestimmte Regierung eines (Bundes-)Staates bezeichnet, genauer die Regierungsmannschaft, also die jeweilige Besetzung des Regierungschefs und seiner Minister und weiterer hoher Staatsbeamter in ihrer Gesamtheit.Daneben, jedoch deutlich seltener, findet sich der Begriff Kabinett auch zur Bezeichnung sonstiger leitender Stäbe, nicht einer Regierung, auf höchster oder unterer Staatsebene oder an der Spitze einer hohen Behörde (dann in der Regel einer Bundesbehörde). (de)
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  • Kabinett (Politik) (de)
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