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- Die Lagerordnung, auch Strafkatalog genannt, war zur Zeit des Nationalsozialismus eine Reihe von Vorschriften für KZ-Häftlinge. Sie galt ab 1934 einheitlich in den SS-Konzentrationslagern auf Reichsgebiet. Die SS-Wachen waren angewiesen, Verstöße gegen die Lagerordnung der Lagerleitung zu melden. Den Ablauf des sogenannten Strafverfahrens regelte die zentrale Stelle Inspektion der Konzentrationslager (IKL). Die Bestrafung erfolgte ohne Überprüfung der Beschuldigungen, bzw. ohne Möglichkeit zur Rechtfertigung (vgl. Prozedur des Strafverfahrens). (de)
- Die Lagerordnung, auch Strafkatalog genannt, war zur Zeit des Nationalsozialismus eine Reihe von Vorschriften für KZ-Häftlinge. Sie galt ab 1934 einheitlich in den SS-Konzentrationslagern auf Reichsgebiet. Die SS-Wachen waren angewiesen, Verstöße gegen die Lagerordnung der Lagerleitung zu melden. Den Ablauf des sogenannten Strafverfahrens regelte die zentrale Stelle Inspektion der Konzentrationslager (IKL). Die Bestrafung erfolgte ohne Überprüfung der Beschuldigungen, bzw. ohne Möglichkeit zur Rechtfertigung (vgl. Prozedur des Strafverfahrens). (de)
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- Die Lagerordnung, auch Strafkatalog genannt, war zur Zeit des Nationalsozialismus eine Reihe von Vorschriften für KZ-Häftlinge. Sie galt ab 1934 einheitlich in den SS-Konzentrationslagern auf Reichsgebiet. Die SS-Wachen waren angewiesen, Verstöße gegen die Lagerordnung der Lagerleitung zu melden. Den Ablauf des sogenannten Strafverfahrens regelte die zentrale Stelle Inspektion der Konzentrationslager (IKL). Die Bestrafung erfolgte ohne Überprüfung der Beschuldigungen, bzw. ohne Möglichkeit zur Rechtfertigung (vgl. Prozedur des Strafverfahrens). (de)
- Die Lagerordnung, auch Strafkatalog genannt, war zur Zeit des Nationalsozialismus eine Reihe von Vorschriften für KZ-Häftlinge. Sie galt ab 1934 einheitlich in den SS-Konzentrationslagern auf Reichsgebiet. Die SS-Wachen waren angewiesen, Verstöße gegen die Lagerordnung der Lagerleitung zu melden. Den Ablauf des sogenannten Strafverfahrens regelte die zentrale Stelle Inspektion der Konzentrationslager (IKL). Die Bestrafung erfolgte ohne Überprüfung der Beschuldigungen, bzw. ohne Möglichkeit zur Rechtfertigung (vgl. Prozedur des Strafverfahrens). (de)
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- KZ-Lagerordnung (de)
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