In Frankreich wird im Rahmen der Strafgerichte zwischen den Ermittlungsgerichten (juridictions d’instruction) und den erkennenden Gerichten (juridictions de jugement) unterschieden. Ermittlungsgerichte sind der juge d’instruction und die Untersuchungskammer der Cour d’appel.

Property Value
dbo:abstract
  • In Frankreich wird im Rahmen der Strafgerichte zwischen den Ermittlungsgerichten (juridictions d’instruction) und den erkennenden Gerichten (juridictions de jugement) unterschieden. Ermittlungsgerichte sind der juge d’instruction und die Untersuchungskammer der Cour d’appel. Während in Deutschland die Staatsanwaltschaft das strafrechtliche Ermittlungsverfahren leitet (Herrin des Ermittlungsverfahrens), fällt diese Aufgabe in Frankreich dem Untersuchungsrichter zu. Bei Verbrechen (crimes) ist dies zwingend so, bei Vergehen (délits) und Ordnungswidrigkeiten (contraventions) ist seine fakultative Beteiligung vorgesehen. Die Tätigkeit und die Befugnisse des juge d’instruction sind daher nicht mit denen des deutschen Ermittlungsrichters zu vergleichen, der – anders als seine Bezeichnung vermuten lässt – in der Regel nicht selbst aktiv ermittelt, sondern lediglich bestimmte Ermittlungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft auf deren Antrag hin genehmigt (Richtervorbehalt). (de)
  • In Frankreich wird im Rahmen der Strafgerichte zwischen den Ermittlungsgerichten (juridictions d’instruction) und den erkennenden Gerichten (juridictions de jugement) unterschieden. Ermittlungsgerichte sind der juge d’instruction und die Untersuchungskammer der Cour d’appel. Während in Deutschland die Staatsanwaltschaft das strafrechtliche Ermittlungsverfahren leitet (Herrin des Ermittlungsverfahrens), fällt diese Aufgabe in Frankreich dem Untersuchungsrichter zu. Bei Verbrechen (crimes) ist dies zwingend so, bei Vergehen (délits) und Ordnungswidrigkeiten (contraventions) ist seine fakultative Beteiligung vorgesehen. Die Tätigkeit und die Befugnisse des juge d’instruction sind daher nicht mit denen des deutschen Ermittlungsrichters zu vergleichen, der – anders als seine Bezeichnung vermuten lässt – in der Regel nicht selbst aktiv ermittelt, sondern lediglich bestimmte Ermittlungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft auf deren Antrag hin genehmigt (Richtervorbehalt). (de)
dbo:wikiPageID
  • 7745384 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 158390878 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • In Frankreich wird im Rahmen der Strafgerichte zwischen den Ermittlungsgerichten (juridictions d’instruction) und den erkennenden Gerichten (juridictions de jugement) unterschieden. Ermittlungsgerichte sind der juge d’instruction und die Untersuchungskammer der Cour d’appel. (de)
  • In Frankreich wird im Rahmen der Strafgerichte zwischen den Ermittlungsgerichten (juridictions d’instruction) und den erkennenden Gerichten (juridictions de jugement) unterschieden. Ermittlungsgerichte sind der juge d’instruction und die Untersuchungskammer der Cour d’appel. (de)
rdfs:label
  • Juge d’instruction (de)
  • Juge d’instruction (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of