Die Jagdsteuer ist in Deutschland eine Gemeindesteuer. Sie kann als Aufwandsteuer kraft landesgesetzlicher Ermächtigung erhoben werden. Steuerpflichtig ist üblicherweise der Jagdausübungsberechtigte. Sowohl Festsetzung als auch Ertragshoheit obliegen den Gebietskörperschaften, also den Stadt- beziehungsweise Landkreisen. Die Jagdsteuer zählt zu den Bagatellsteuern und wird nicht mehr in allen Bundesländern erhoben. Im Jahr 2012 wurden rund 12,8 Mio. € Jagd- und Fischereisteuer eingenommen.

Property Value
dbo:abstract
  • Die Jagdsteuer ist in Deutschland eine Gemeindesteuer. Sie kann als Aufwandsteuer kraft landesgesetzlicher Ermächtigung erhoben werden. Steuerpflichtig ist üblicherweise der Jagdausübungsberechtigte. Sowohl Festsetzung als auch Ertragshoheit obliegen den Gebietskörperschaften, also den Stadt- beziehungsweise Landkreisen. Die Jagdsteuer zählt zu den Bagatellsteuern und wird nicht mehr in allen Bundesländern erhoben. Im Jahr 2012 wurden rund 12,8 Mio. € Jagd- und Fischereisteuer eingenommen. Die Steuer wird jährlich auf der Grundlage des Jahresjagdwerts bzw. bei Verpachtung auf den vom Pächter zu entrichtenden Pachtpreis (incl. MwSt) erhoben, bei der Fischereisteuer zählt die Anzahl der Fischereibezirke. Rechtsgrundlage sind die Kommunalabgabengesetze der Länder (für Baden-Württemberg § 10 KAG) in Verbindung mit der jeweiligen kommunalen Satzung. In folgenden Bundesländern wird keine Jagdsteuer erhoben: Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt. In Nordrhein-Westfalen ist die Jagdsteuer gemäß § 3 Abs. 1 S. 2 Kommunalabgabengesetz zu Beginn 2013 abgeschafft worden. Im Saarland erheben nur der Landkreis Saarlouis und der Saarpfalz-Kreis eine Jagdsteuer (siehe Weblinks). (de)
  • Die Jagdsteuer ist in Deutschland eine Gemeindesteuer. Sie kann als Aufwandsteuer kraft landesgesetzlicher Ermächtigung erhoben werden. Steuerpflichtig ist üblicherweise der Jagdausübungsberechtigte. Sowohl Festsetzung als auch Ertragshoheit obliegen den Gebietskörperschaften, also den Stadt- beziehungsweise Landkreisen. Die Jagdsteuer zählt zu den Bagatellsteuern und wird nicht mehr in allen Bundesländern erhoben. Im Jahr 2012 wurden rund 12,8 Mio. € Jagd- und Fischereisteuer eingenommen. Die Steuer wird jährlich auf der Grundlage des Jahresjagdwerts bzw. bei Verpachtung auf den vom Pächter zu entrichtenden Pachtpreis (incl. MwSt) erhoben, bei der Fischereisteuer zählt die Anzahl der Fischereibezirke. Rechtsgrundlage sind die Kommunalabgabengesetze der Länder (für Baden-Württemberg § 10 KAG) in Verbindung mit der jeweiligen kommunalen Satzung. In folgenden Bundesländern wird keine Jagdsteuer erhoben: Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt. In Nordrhein-Westfalen ist die Jagdsteuer gemäß § 3 Abs. 1 S. 2 Kommunalabgabengesetz zu Beginn 2013 abgeschafft worden. Im Saarland erheben nur der Landkreis Saarlouis und der Saarpfalz-Kreis eine Jagdsteuer (siehe Weblinks). (de)
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 390620 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 146591853 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Die Jagdsteuer ist in Deutschland eine Gemeindesteuer. Sie kann als Aufwandsteuer kraft landesgesetzlicher Ermächtigung erhoben werden. Steuerpflichtig ist üblicherweise der Jagdausübungsberechtigte. Sowohl Festsetzung als auch Ertragshoheit obliegen den Gebietskörperschaften, also den Stadt- beziehungsweise Landkreisen. Die Jagdsteuer zählt zu den Bagatellsteuern und wird nicht mehr in allen Bundesländern erhoben. Im Jahr 2012 wurden rund 12,8 Mio. € Jagd- und Fischereisteuer eingenommen. (de)
  • Die Jagdsteuer ist in Deutschland eine Gemeindesteuer. Sie kann als Aufwandsteuer kraft landesgesetzlicher Ermächtigung erhoben werden. Steuerpflichtig ist üblicherweise der Jagdausübungsberechtigte. Sowohl Festsetzung als auch Ertragshoheit obliegen den Gebietskörperschaften, also den Stadt- beziehungsweise Landkreisen. Die Jagdsteuer zählt zu den Bagatellsteuern und wird nicht mehr in allen Bundesländern erhoben. Im Jahr 2012 wurden rund 12,8 Mio. € Jagd- und Fischereisteuer eingenommen. (de)
rdfs:label
  • Jagdsteuer (Deutschland) (de)
  • Jagdsteuer (Deutschland) (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of