In das Inventar des immateriellen Kulturerbes von Nordrhein-Westfalen können aufgrund eines Beschlusses der Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 17. September 2013 auf Empfehlung einer Landesjury für das immaterielle Kulturerbe diejenigen lebendigen Traditionen aufgenommen werden, die einen besonderen Bezug zu Nordrhein-Westfalen besitzen und die die Vorgaben des bundesweit einheitlichen Kriterienkatalogs erfüllen. Dieser verweist in insgesamt sieben Kriterien insbesondere auf die Forderung nach Lebendigkeit und dynamischer Weiterentwicklung des immateriellen Kulturerbes. Bräuche, Wissen und Fertigkeiten, die Trägerinnen und Träger von Kulturtechniken als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen, müssen hiernach in der Gegenwart praktiziert und fortwährend neu gestaltet werden.

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  • In das Inventar des immateriellen Kulturerbes von Nordrhein-Westfalen können aufgrund eines Beschlusses der Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 17. September 2013 auf Empfehlung einer Landesjury für das immaterielle Kulturerbe diejenigen lebendigen Traditionen aufgenommen werden, die einen besonderen Bezug zu Nordrhein-Westfalen besitzen und die die Vorgaben des bundesweit einheitlichen Kriterienkatalogs erfüllen. Dieser verweist in insgesamt sieben Kriterien insbesondere auf die Forderung nach Lebendigkeit und dynamischer Weiterentwicklung des immateriellen Kulturerbes. Bräuche, Wissen und Fertigkeiten, die Trägerinnen und Träger von Kulturtechniken als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen, müssen hiernach in der Gegenwart praktiziert und fortwährend neu gestaltet werden. Trägerinnen und Träger von Kulturtechniken aus Nordrhein-Westfalen konnten sich im Rahmen einer Ausschreibung für die Aufnahme in das Landesinventar bewerben. Die Landesjury, zu der auch Eva-Maria Seng, Lehrstuhl für Materielles und Immaterielles Kulturerbe an der Universität Paderborn, gehört, sprach in einem weiteren Auswahlverfahren aus der Vielzahl der eingegangenen Vorschläge Empfehlungen an das zuständige NRW-Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport aus. Am 30. Juni 2014 wurden daraufhin erstmals die vier nachfolgenden lebendigen Traditionen durch Urkundenübergabe der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen Ute Schäfer in das Landesinventar aufgenommen: * Bräuche, Traditionen und Handwerkstechniken der Flussfischer an Rhein und Sieg, wie sie von der Fischereibruderschaft zu Bergheim an der Sieg getragen werden (bewerbende Institution: Fischerei-Bruderschaft zu Bergheim an der Sieg) * Schützenwesen, Schützenbruderschaft, Schützenverein, Schützengilde (bewerbende Institution: Europäische Gemeinschaft Historischer Schützen) * Brauchkomplex, Tradition, Kulturgut Rheinischer Karneval mit all seinen lokalen Varianten (bewerbende Institutionen: Festkomitee des Kölner Karnevals von 1823 e.V., Festausschuss Bonner Karneval e. V., Comitee Düsseldorfer Carneval e. V. und Festausschuss Aachener Karneval e. V.) * Osterräderlauf in Lügde (bewerbende Institution: Dechenverein Lügde e. V.) Von diesen vier eingetragenen Kulturtechniken wurden zudem zwei Vorschläge als landesspezifische Bewerbung für die nationale Liste des immateriellen Kulturerbes Deutschland an die Kultusministerkonferenz weitergeleitet, und zwar der Osterräderlauf von Lügde sowie der Rheinische Karneval. (de)
  • In das Inventar des immateriellen Kulturerbes von Nordrhein-Westfalen können aufgrund eines Beschlusses der Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 17. September 2013 auf Empfehlung einer Landesjury für das immaterielle Kulturerbe diejenigen lebendigen Traditionen aufgenommen werden, die einen besonderen Bezug zu Nordrhein-Westfalen besitzen und die die Vorgaben des bundesweit einheitlichen Kriterienkatalogs erfüllen. Dieser verweist in insgesamt sieben Kriterien insbesondere auf die Forderung nach Lebendigkeit und dynamischer Weiterentwicklung des immateriellen Kulturerbes. Bräuche, Wissen und Fertigkeiten, die Trägerinnen und Träger von Kulturtechniken als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen, müssen hiernach in der Gegenwart praktiziert und fortwährend neu gestaltet werden. Trägerinnen und Träger von Kulturtechniken aus Nordrhein-Westfalen konnten sich im Rahmen einer Ausschreibung für die Aufnahme in das Landesinventar bewerben. Die Landesjury, zu der auch Eva-Maria Seng, Lehrstuhl für Materielles und Immaterielles Kulturerbe an der Universität Paderborn, gehört, sprach in einem weiteren Auswahlverfahren aus der Vielzahl der eingegangenen Vorschläge Empfehlungen an das zuständige NRW-Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport aus. Am 30. Juni 2014 wurden daraufhin erstmals die vier nachfolgenden lebendigen Traditionen durch Urkundenübergabe der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen Ute Schäfer in das Landesinventar aufgenommen: * Bräuche, Traditionen und Handwerkstechniken der Flussfischer an Rhein und Sieg, wie sie von der Fischereibruderschaft zu Bergheim an der Sieg getragen werden (bewerbende Institution: Fischerei-Bruderschaft zu Bergheim an der Sieg) * Schützenwesen, Schützenbruderschaft, Schützenverein, Schützengilde (bewerbende Institution: Europäische Gemeinschaft Historischer Schützen) * Brauchkomplex, Tradition, Kulturgut Rheinischer Karneval mit all seinen lokalen Varianten (bewerbende Institutionen: Festkomitee des Kölner Karnevals von 1823 e.V., Festausschuss Bonner Karneval e. V., Comitee Düsseldorfer Carneval e. V. und Festausschuss Aachener Karneval e. V.) * Osterräderlauf in Lügde (bewerbende Institution: Dechenverein Lügde e. V.) Von diesen vier eingetragenen Kulturtechniken wurden zudem zwei Vorschläge als landesspezifische Bewerbung für die nationale Liste des immateriellen Kulturerbes Deutschland an die Kultusministerkonferenz weitergeleitet, und zwar der Osterräderlauf von Lügde sowie der Rheinische Karneval. (de)
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  • In das Inventar des immateriellen Kulturerbes von Nordrhein-Westfalen können aufgrund eines Beschlusses der Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 17. September 2013 auf Empfehlung einer Landesjury für das immaterielle Kulturerbe diejenigen lebendigen Traditionen aufgenommen werden, die einen besonderen Bezug zu Nordrhein-Westfalen besitzen und die die Vorgaben des bundesweit einheitlichen Kriterienkatalogs erfüllen. Dieser verweist in insgesamt sieben Kriterien insbesondere auf die Forderung nach Lebendigkeit und dynamischer Weiterentwicklung des immateriellen Kulturerbes. Bräuche, Wissen und Fertigkeiten, die Trägerinnen und Träger von Kulturtechniken als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen, müssen hiernach in der Gegenwart praktiziert und fortwährend neu gestaltet werden. (de)
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