Der Internationale Sportgerichtshof (französisch Tribunal Arbitral du Sport, TAS; englisch Court of Arbitration for Sport, CAS, deutsch etwa: Schiedgerichtshof des Sports) mit Sitz in Lausanne im Kanton Waadt in der Schweiz ist die oberste Sportgerichtsbarkeit und damit die letzte Entscheidungsinstanz für die Sportverbände und Nationalen Olympischen Komitees in Streitfragen zum internationalen Sportrecht. Als Abkürzung wird in der Deutschschweiz üblicherweise TAS, in Deutschland dagegen CAS verwendet.

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  • Der Internationale Sportgerichtshof (französisch Tribunal Arbitral du Sport, TAS; englisch Court of Arbitration for Sport, CAS, deutsch etwa: Schiedgerichtshof des Sports) mit Sitz in Lausanne im Kanton Waadt in der Schweiz ist die oberste Sportgerichtsbarkeit und damit die letzte Entscheidungsinstanz für die Sportverbände und Nationalen Olympischen Komitees in Streitfragen zum internationalen Sportrecht. Als Abkürzung wird in der Deutschschweiz üblicherweise TAS, in Deutschland dagegen CAS verwendet. Das Schiedsgericht ist beispielsweise bei Disziplinarfragen (Unklarheiten bei Regelverstößen), Verfahrensfragen (beispielsweise bei Spielertransfers), Dopingfragen und sportbezogenen Vertragsfragen (Sponsoring, Fernsehrechte etc.) zuständig. Das Schiedsgericht wurde 1984 auf Initiative des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) als unabhängiges Gremium gegründet. Seit 1994 ist der CAS dem ICAS (International Council of Arbitration for Sport) unterstellt. Ihm gehörten 2012 über 300 Richter aus 87 Nationen an. Erster und bis zu seinem Tod 2007 einziger Präsident war der Senegalese Kéba Mbaye. Am 3. April 2008 wurde Mino Auletta zum Präsidenten gewählt, der nach dem Tode Mbayes schon die Präsidentschaft kommissarisch innehatte. Seine Amtszeit endete Ende 2010. Nachfolger ist der Australier John Coates, bisheriger Vizepräsident der CAS. Er trat sein Amt zum 1. Januar 2011 an. Für die Dauer von bestimmten sportlichen Großereignissen, wie Olympischen Spielen oder Commonwealth Games richtet der Internationale Sportgerichtshof seit 1996 nichtpermanente Tribunale ein (siehe Abschnitt Geschichte), die eine zügige, vorläufige Bearbeitung und Schlichtung von Streitfragen gewährleisten sollen, die während der Wettkämpfe auftreten. Diese Fragen betreffen meist die Zulässigkeit von Individualbeschwerden oder Beschwerden eines nationalen Verbandes, nach deren Meinung eine andere Nation oder deren Angehörige gegen geltende Wettkampfregeln verstoßen habe. (de)
  • Der Internationale Sportgerichtshof (französisch Tribunal Arbitral du Sport, TAS; englisch Court of Arbitration for Sport, CAS, deutsch etwa: Schiedgerichtshof des Sports) mit Sitz in Lausanne im Kanton Waadt in der Schweiz ist die oberste Sportgerichtsbarkeit und damit die letzte Entscheidungsinstanz für die Sportverbände und Nationalen Olympischen Komitees in Streitfragen zum internationalen Sportrecht. Als Abkürzung wird in der Deutschschweiz üblicherweise TAS, in Deutschland dagegen CAS verwendet. Das Schiedsgericht ist beispielsweise bei Disziplinarfragen (Unklarheiten bei Regelverstößen), Verfahrensfragen (beispielsweise bei Spielertransfers), Dopingfragen und sportbezogenen Vertragsfragen (Sponsoring, Fernsehrechte etc.) zuständig. Das Schiedsgericht wurde 1984 auf Initiative des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) als unabhängiges Gremium gegründet. Seit 1994 ist der CAS dem ICAS (International Council of Arbitration for Sport) unterstellt. Ihm gehörten 2012 über 300 Richter aus 87 Nationen an. Erster und bis zu seinem Tod 2007 einziger Präsident war der Senegalese Kéba Mbaye. Am 3. April 2008 wurde Mino Auletta zum Präsidenten gewählt, der nach dem Tode Mbayes schon die Präsidentschaft kommissarisch innehatte. Seine Amtszeit endete Ende 2010. Nachfolger ist der Australier John Coates, bisheriger Vizepräsident der CAS. Er trat sein Amt zum 1. Januar 2011 an. Für die Dauer von bestimmten sportlichen Großereignissen, wie Olympischen Spielen oder Commonwealth Games richtet der Internationale Sportgerichtshof seit 1996 nichtpermanente Tribunale ein (siehe Abschnitt Geschichte), die eine zügige, vorläufige Bearbeitung und Schlichtung von Streitfragen gewährleisten sollen, die während der Wettkämpfe auftreten. Diese Fragen betreffen meist die Zulässigkeit von Individualbeschwerden oder Beschwerden eines nationalen Verbandes, nach deren Meinung eine andere Nation oder deren Angehörige gegen geltende Wettkampfregeln verstoßen habe. (de)
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  • Zur Notwendigkeit eines institutionellen Sportschiedsgerichtes in Deutschland. Eine Untersuchung der nationalen Sportgerichtsbarkeit unter besonderer Beachtung der §§ 1025 ff. ZPO (de)
  • Zur Notwendigkeit eines institutionellen Sportschiedsgerichtes in Deutschland. Eine Untersuchung der nationalen Sportgerichtsbarkeit unter besonderer Beachtung der §§ 1025 ff. ZPO (de)
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  • John Coates , Präsident des Internationalen Sportgerichtshofs
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  • Verlag Dr. Kovac
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  • Der Internationale Sportgerichtshof (französisch Tribunal Arbitral du Sport, TAS; englisch Court of Arbitration for Sport, CAS, deutsch etwa: Schiedgerichtshof des Sports) mit Sitz in Lausanne im Kanton Waadt in der Schweiz ist die oberste Sportgerichtsbarkeit und damit die letzte Entscheidungsinstanz für die Sportverbände und Nationalen Olympischen Komitees in Streitfragen zum internationalen Sportrecht. Als Abkürzung wird in der Deutschschweiz üblicherweise TAS, in Deutschland dagegen CAS verwendet. (de)
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