Inter-University Research Institute Corporation (jap. 大学共同利用機関法人, Daigaku Kyōdō Riyō Kikan Hōjin, wörtlich: „Körperschaft für die Zusammenarbeit von Universitäten“) ist eine japanische Körperschaft (des öffentlichen Rechts), die gemäß § 2 Abs. 3 des „Gesetzes über staatliche Universitäten“ (国立大学法人法, engl. National University Corporation Act) gebildet wurde mit dem Ziel, die interdisziplinäre Forschung und Zusammenarbeit zwischen den Universitäten zu ermöglichen. Die Körperschaft umfasst als Dachorganisation wiederum vier Körperschaften, denen einzelne nationale Einrichtungen als juristische Personen angehören.

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  • Inter-University Research Institute Corporation (jap. 大学共同利用機関法人, Daigaku Kyōdō Riyō Kikan Hōjin, wörtlich: „Körperschaft für die Zusammenarbeit von Universitäten“) ist eine japanische Körperschaft (des öffentlichen Rechts), die gemäß § 2 Abs. 3 des „Gesetzes über staatliche Universitäten“ (国立大学法人法, engl. National University Corporation Act) gebildet wurde mit dem Ziel, die interdisziplinäre Forschung und Zusammenarbeit zwischen den Universitäten zu ermöglichen. Die Körperschaft umfasst als Dachorganisation wiederum vier Körperschaften, denen einzelne nationale Einrichtungen als juristische Personen angehören. (de)
  • Inter-University Research Institute Corporation (jap. 大学共同利用機関法人, Daigaku Kyōdō Riyō Kikan Hōjin, wörtlich: „Körperschaft für die Zusammenarbeit von Universitäten“) ist eine japanische Körperschaft (des öffentlichen Rechts), die gemäß § 2 Abs. 3 des „Gesetzes über staatliche Universitäten“ (国立大学法人法, engl. National University Corporation Act) gebildet wurde mit dem Ziel, die interdisziplinäre Forschung und Zusammenarbeit zwischen den Universitäten zu ermöglichen. Die Körperschaft umfasst als Dachorganisation wiederum vier Körperschaften, denen einzelne nationale Einrichtungen als juristische Personen angehören. (de)
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  • Inter-University Research Institute Corporation (jap. 大学共同利用機関法人, Daigaku Kyōdō Riyō Kikan Hōjin, wörtlich: „Körperschaft für die Zusammenarbeit von Universitäten“) ist eine japanische Körperschaft (des öffentlichen Rechts), die gemäß § 2 Abs. 3 des „Gesetzes über staatliche Universitäten“ (国立大学法人法, engl. National University Corporation Act) gebildet wurde mit dem Ziel, die interdisziplinäre Forschung und Zusammenarbeit zwischen den Universitäten zu ermöglichen. Die Körperschaft umfasst als Dachorganisation wiederum vier Körperschaften, denen einzelne nationale Einrichtungen als juristische Personen angehören. (de)
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  • Inter-University Research Institute Corporation (de)
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