Als Intensivtäter werden vorwiegend in Deutschland Personen bezeichnet, die mehrfach durch Straftaten und ordnungswidrige Handlungen auffallen. Synonym wird auch der Begriff Wiederholungstäter verwendet. Bei nahezu allen Intensivtätern handelt es sich um Jugendliche, dabei meist um männliche.

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  • Als Intensivtäter werden vorwiegend in Deutschland Personen bezeichnet, die mehrfach durch Straftaten und ordnungswidrige Handlungen auffallen. Synonym wird auch der Begriff Wiederholungstäter verwendet. Bei nahezu allen Intensivtätern handelt es sich um Jugendliche, dabei meist um männliche. Intensivtäter sind einerseits von Schwellentätern zu unterscheiden, bei denen sich die kriminelle Karriere noch nicht verfestigt hat, andererseits von Personen, die nur gelegentlich oder einmalig in strafrechtlicher Hinsicht auffallen. Nicht selten handelt es sich auch um die mehrfache Begehung ein und derselben Straftat. Darunter können beispielsweise fallen: Raub, Körperverletzung oder Erpressung. Ebenfalls häufig zu beobachten ist Handel mit Drogen. Dennoch gibt es zum aktuellen Zeitpunkt keine amtliche Definition eines Intensivtäters, wohl aber im Jargon der Polizei und der Strafverfolgungsbehörden. Doch auch hier herrschen – insbesondere geographische – Unterschiede. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise wird als Intensivtäter definiert, wer innerhalb eines Jahres mehr als fünfmal durch Straftaten aufgefallen ist, in Berlin, wer zehnmal aufgefallen ist, und in Brandenburg sind es die 10 Jugendlichen eines Kreises, die die meisten Straftaten begangen haben. Dann wird diesen ein „eigener“ Staatsanwalt zugeordnet. Die Anzahl der Intensivtäter ist nach einer bayerischen Studie jedoch, gemessen an der Gesamtanzahl strafauffälliger Jugendlicher, eher gering. Von den 14- bis 25-jährigen Straftätern werden rund zehn Prozent als Intensivtäter eingeordnet. Eine überproportional hohe Anzahl dieser Intensivtäter kann jedoch in sozialen Brennpunkten festgestellt werden, wo häufig Straftaten, gerade unter Jugendlichen, verübt werden. (de)
  • Als Intensivtäter werden vorwiegend in Deutschland Personen bezeichnet, die mehrfach durch Straftaten und ordnungswidrige Handlungen auffallen. Synonym wird auch der Begriff Wiederholungstäter verwendet. Bei nahezu allen Intensivtätern handelt es sich um Jugendliche, dabei meist um männliche. Intensivtäter sind einerseits von Schwellentätern zu unterscheiden, bei denen sich die kriminelle Karriere noch nicht verfestigt hat, andererseits von Personen, die nur gelegentlich oder einmalig in strafrechtlicher Hinsicht auffallen. Nicht selten handelt es sich auch um die mehrfache Begehung ein und derselben Straftat. Darunter können beispielsweise fallen: Raub, Körperverletzung oder Erpressung. Ebenfalls häufig zu beobachten ist Handel mit Drogen. Dennoch gibt es zum aktuellen Zeitpunkt keine amtliche Definition eines Intensivtäters, wohl aber im Jargon der Polizei und der Strafverfolgungsbehörden. Doch auch hier herrschen – insbesondere geographische – Unterschiede. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise wird als Intensivtäter definiert, wer innerhalb eines Jahres mehr als fünfmal durch Straftaten aufgefallen ist, in Berlin, wer zehnmal aufgefallen ist, und in Brandenburg sind es die 10 Jugendlichen eines Kreises, die die meisten Straftaten begangen haben. Dann wird diesen ein „eigener“ Staatsanwalt zugeordnet. Die Anzahl der Intensivtäter ist nach einer bayerischen Studie jedoch, gemessen an der Gesamtanzahl strafauffälliger Jugendlicher, eher gering. Von den 14- bis 25-jährigen Straftätern werden rund zehn Prozent als Intensivtäter eingeordnet. Eine überproportional hohe Anzahl dieser Intensivtäter kann jedoch in sozialen Brennpunkten festgestellt werden, wo häufig Straftaten, gerade unter Jugendlichen, verübt werden. (de)
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