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- Das Insolvenzrecht Deutschlands ist das Rechtsgebiet des deutschen Zivilrechts, das sich auf materiell- und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners befasst. Insolvenz (lateinisch insolvens, „nicht-lösend“, hier im Sinne von: „Schuldscheine nicht einlösen könnend“), umgangssprachlich auch in Deutschland Konkurs, bezeichnet die Eigenschaft eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung. Der Sinn der Insolvenz und des danach folgenden Insolvenzverfahrens ist es, entweder die Zahlungsfähigkeit wiederherzustellen, oder die Situation geordnet abzuwickeln (bei Unternehmen durch Auflösung, bei Einzelpersonen letztlich durch Restschuldbefreiung). (de)
- Das Insolvenzrecht Deutschlands ist das Rechtsgebiet des deutschen Zivilrechts, das sich auf materiell- und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners befasst. Insolvenz (lateinisch insolvens, „nicht-lösend“, hier im Sinne von: „Schuldscheine nicht einlösen könnend“), umgangssprachlich auch in Deutschland Konkurs, bezeichnet die Eigenschaft eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung. Der Sinn der Insolvenz und des danach folgenden Insolvenzverfahrens ist es, entweder die Zahlungsfähigkeit wiederherzustellen, oder die Situation geordnet abzuwickeln (bei Unternehmen durch Auflösung, bei Einzelpersonen letztlich durch Restschuldbefreiung). (de)
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- 3-82522-625-5
- 978-3-16-153153-8
- 978-3-406-66842-5
- 978-3-7663-3949-2
- 978-3-8114-9353-7
- 978-3899490879
- 978-91-89315-94-5
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- Insolvenzrecht (de)
- Einleitung – II. Zur Geschichte des Insolvenzrechts (de)
- Das bayerische Insolvenzrecht im 19. Jahrhundert und der Einfluß Bayerns auf das Entstehen der Reichskonkursordnung von 1877 (de)
- Einführung in das Insolvenzrecht (de)
- Zur Geschichte des Konkurses (de)
- Insolvenzen im beginnenden Industrialisierungsprozeß. Untersuchungen zu den Existenzbedingungen frühindustrieller Unternehmen im Bergischen Industriegebiet (de)
- Das Insolvenzhandbuch für die Praxis. Insolvenzrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht (de)
- History of insolvency and bankruptcy from an international perspective (de)
- Die Geschichte des deutschen Konkursrechts, insbesondere die Entstehung der Reichskonkursordnung von 1877 (de)
- Insolvenzrecht (de)
- Einleitung – II. Zur Geschichte des Insolvenzrechts (de)
- Das bayerische Insolvenzrecht im 19. Jahrhundert und der Einfluß Bayerns auf das Entstehen der Reichskonkursordnung von 1877 (de)
- Einführung in das Insolvenzrecht (de)
- Zur Geschichte des Konkurses (de)
- Insolvenzen im beginnenden Industrialisierungsprozeß. Untersuchungen zu den Existenzbedingungen frühindustrieller Unternehmen im Bergischen Industriegebiet (de)
- Das Insolvenzhandbuch für die Praxis. Insolvenzrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht (de)
- History of insolvency and bankruptcy from an international perspective (de)
- Die Geschichte des deutschen Konkursrechts, insbesondere die Entstehung der Reichskonkursordnung von 1877 (de)
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- Anke Meier
- Christoph G. Paulus
- Klaus Reischl
- Michael Jung
- Ralf Bornhorst
- Wilhelm Bichlmeier, Andrej Wroblewski
- Wolfram Henckel
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- Ernst Jaeger
- Karl Gratzer and Dieter Stiefel
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- Frankfurt am Main
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- München
- Stuttgart
- Tübingen
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- Würzburg
- Huddinge
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- Insolvenzordnung
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht
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- Bund-Verlag
- C.F. Müller
- C.H. Beck
- Lang
- Mohr Siebeck
- Södertörns högskola
- UTB Verlag
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- Das Insolvenzrecht Deutschlands ist das Rechtsgebiet des deutschen Zivilrechts, das sich auf materiell- und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners befasst. Insolvenz (lateinisch insolvens, „nicht-lösend“, hier im Sinne von: „Schuldscheine nicht einlösen könnend“), umgangssprachlich auch in Deutschland Konkurs, bezeichnet die Eigenschaft eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung. (de)
- Das Insolvenzrecht Deutschlands ist das Rechtsgebiet des deutschen Zivilrechts, das sich auf materiell- und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners befasst. Insolvenz (lateinisch insolvens, „nicht-lösend“, hier im Sinne von: „Schuldscheine nicht einlösen könnend“), umgangssprachlich auch in Deutschland Konkurs, bezeichnet die Eigenschaft eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung. (de)
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- Insolvenzrecht (Deutschland) (de)
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