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- Eine Insolvenzanfechtung ist die Anfechtung von Rechtshandlungen, die der Insolvenzschuldner vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen hat und die die Insolvenzgläubiger benachteiligen (§ 129 InsO). Ziel der Insolvenzanfechtung ist es, Vermögensverschiebungen rückgängig zu machen, welche die Gläubiger eines Insolvenzschuldners benachteiligen. Mit der Insolvenzanfechtung verwandt ist die Anfechtung Gläubiger benachteiligender Rechtshandlungen außerhalb des Insolvenzverfahrens nach dem Anfechtungsgesetz. Bereits im römischen Recht gab es seit Justinian die Paulianische Anfechtungsklage (actio Pauliana). (de)
- Eine Insolvenzanfechtung ist die Anfechtung von Rechtshandlungen, die der Insolvenzschuldner vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen hat und die die Insolvenzgläubiger benachteiligen (§ 129 InsO). Ziel der Insolvenzanfechtung ist es, Vermögensverschiebungen rückgängig zu machen, welche die Gläubiger eines Insolvenzschuldners benachteiligen. Mit der Insolvenzanfechtung verwandt ist die Anfechtung Gläubiger benachteiligender Rechtshandlungen außerhalb des Insolvenzverfahrens nach dem Anfechtungsgesetz. Bereits im römischen Recht gab es seit Justinian die Paulianische Anfechtungsklage (actio Pauliana). (de)
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- Die Rechtsfolgen der Insolvenzanfechtung. Vorsatzanfechtung unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes (de)
- Die Rechtsfolgen der Insolvenzanfechtung. Vorsatzanfechtung unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes (de)
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- Eine Insolvenzanfechtung ist die Anfechtung von Rechtshandlungen, die der Insolvenzschuldner vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen hat und die die Insolvenzgläubiger benachteiligen (§ 129 InsO). Ziel der Insolvenzanfechtung ist es, Vermögensverschiebungen rückgängig zu machen, welche die Gläubiger eines Insolvenzschuldners benachteiligen. Mit der Insolvenzanfechtung verwandt ist die Anfechtung Gläubiger benachteiligender Rechtshandlungen außerhalb des Insolvenzverfahrens nach dem Anfechtungsgesetz. (de)
- Eine Insolvenzanfechtung ist die Anfechtung von Rechtshandlungen, die der Insolvenzschuldner vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen hat und die die Insolvenzgläubiger benachteiligen (§ 129 InsO). Ziel der Insolvenzanfechtung ist es, Vermögensverschiebungen rückgängig zu machen, welche die Gläubiger eines Insolvenzschuldners benachteiligen. Mit der Insolvenzanfechtung verwandt ist die Anfechtung Gläubiger benachteiligender Rechtshandlungen außerhalb des Insolvenzverfahrens nach dem Anfechtungsgesetz. (de)
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- Insolvenzanfechtung (de)
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