In dubio mitius (iudicare) ist eine lateinische Redewendung und ein Rechtsgrundsatz. Übersetzt bedeutet es ‚im Zweifel milder (entscheiden/urteilen)‘: Umstände, die nicht feststellbar sind, sollen zugunsten des Beschuldigten ausgelegt werden. In dubio mitius konkretisiert die Unschuldsvermutung und ist mit in dubio pro reo verwandt. Das Prinzip war schon Bestandteil in der griechischen wie auch der römischen Rechtsauffassung. Gesichert ist der Gebrauch der Formulierung „in dubio mitius“ jedoch erst später.

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  • In dubio mitius (iudicare) ist eine lateinische Redewendung und ein Rechtsgrundsatz. Übersetzt bedeutet es ‚im Zweifel milder (entscheiden/urteilen)‘: Umstände, die nicht feststellbar sind, sollen zugunsten des Beschuldigten ausgelegt werden. In dubio mitius konkretisiert die Unschuldsvermutung und ist mit in dubio pro reo verwandt. Das Prinzip war schon Bestandteil in der griechischen wie auch der römischen Rechtsauffassung. Gesichert ist der Gebrauch der Formulierung „in dubio mitius“ jedoch erst später. Angewandt dient der Grundsatz unter anderem der Auslegung von völkerrechtlichen Verträgen über das Austauschverhältnis der Leistungspflichten. Dabei wird vermutet, dass es der Wille aller Vertragsparteien ist, den Vertrag möglichst souveränitätsschonend auszulegen. (de)
  • In dubio mitius (iudicare) ist eine lateinische Redewendung und ein Rechtsgrundsatz. Übersetzt bedeutet es ‚im Zweifel milder (entscheiden/urteilen)‘: Umstände, die nicht feststellbar sind, sollen zugunsten des Beschuldigten ausgelegt werden. In dubio mitius konkretisiert die Unschuldsvermutung und ist mit in dubio pro reo verwandt. Das Prinzip war schon Bestandteil in der griechischen wie auch der römischen Rechtsauffassung. Gesichert ist der Gebrauch der Formulierung „in dubio mitius“ jedoch erst später. Angewandt dient der Grundsatz unter anderem der Auslegung von völkerrechtlichen Verträgen über das Austauschverhältnis der Leistungspflichten. Dabei wird vermutet, dass es der Wille aller Vertragsparteien ist, den Vertrag möglichst souveränitätsschonend auszulegen. (de)
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  • In dubio mitius (iudicare) ist eine lateinische Redewendung und ein Rechtsgrundsatz. Übersetzt bedeutet es ‚im Zweifel milder (entscheiden/urteilen)‘: Umstände, die nicht feststellbar sind, sollen zugunsten des Beschuldigten ausgelegt werden. In dubio mitius konkretisiert die Unschuldsvermutung und ist mit in dubio pro reo verwandt. Das Prinzip war schon Bestandteil in der griechischen wie auch der römischen Rechtsauffassung. Gesichert ist der Gebrauch der Formulierung „in dubio mitius“ jedoch erst später. (de)
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  • In dubio mitius (de)
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