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- Ein Impressum (lat. impressum „Hineingedrücktes“ bzw. „Aufgedrücktes“) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Herkunftsangabe in Publikationen, die Angaben über den Verlag, Autor, Herausgeber oder die Redaktion enthält, vor allem um die presserechtlich für den Inhalt Verantwortlichen kenntlich zu machen. Oft werden auch zusätzliche Informationen wie Druckerei, Erscheinungsweise, Erscheinungsjahr und Erscheinungsort aufgeführt. Je nach Art der Publikation und konkreter Gesetzeslage müssen oder mussten auch zusätzliche Angaben enthalten sein, beispielsweise zur steuerlichen Situation des Herausgebers oder eine erfolgte Prüfung durch die Zensur. (de)
- Ein Impressum (lat. impressum „Hineingedrücktes“ bzw. „Aufgedrücktes“) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Herkunftsangabe in Publikationen, die Angaben über den Verlag, Autor, Herausgeber oder die Redaktion enthält, vor allem um die presserechtlich für den Inhalt Verantwortlichen kenntlich zu machen. Oft werden auch zusätzliche Informationen wie Druckerei, Erscheinungsweise, Erscheinungsjahr und Erscheinungsort aufgeführt. Je nach Art der Publikation und konkreter Gesetzeslage müssen oder mussten auch zusätzliche Angaben enthalten sein, beispielsweise zur steuerlichen Situation des Herausgebers oder eine erfolgte Prüfung durch die Zensur. (de)
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- 3-15-010542-0
- 3-465-03220-9
- 3-86550-038-2
- 3-908102-10-3
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- Buchgestaltung in der Schweiz (de)
- Reclams Sachlexikon des Buches (de)
- Websitegestaltung ohne Rechtsprobleme (de)
- Wörterbuch des Buches (de)
- Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr (de)
- Die Informationspflichten auf Internetseiten nach Art. 5 Abs. 1 ECG – Zur österreichischen Rechtslage mit Blick auf Entscheidungen aus Deutschland, Medien und Recht (de)
- Buchgestaltung in der Schweiz (de)
- Reclams Sachlexikon des Buches (de)
- Websitegestaltung ohne Rechtsprobleme (de)
- Wörterbuch des Buches (de)
- Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr (de)
- Die Informationspflichten auf Internetseiten nach Art. 5 Abs. 1 ECG – Zur österreichischen Rechtslage mit Blick auf Entscheidungen aus Deutschland, Medien und Recht (de)
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- 6 (xsd:integer)
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- Helmut Hiller, Stephan Füssel
- Jessica Schupp
- Jost Hochuli
- Thomas Schulte, Ulrich Schulte am Hülse
- Ulrich Schulte am Hülse
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- 1998 (xsd:integer)
- 2002 (xsd:integer)
- 2003 (xsd:integer)
- 2004 (xsd:integer)
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- Düsseldorf
- Frankfurt am Main
- Stuttgart
- Zürich
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- Klostermann
- Pro Helvetia, Schweizer Kulturstiftung
- Reclam
- VDM
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- Ein Impressum (lat. impressum „Hineingedrücktes“ bzw. „Aufgedrücktes“) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Herkunftsangabe in Publikationen, die Angaben über den Verlag, Autor, Herausgeber oder die Redaktion enthält, vor allem um die presserechtlich für den Inhalt Verantwortlichen kenntlich zu machen. Oft werden auch zusätzliche Informationen wie Druckerei, Erscheinungsweise, Erscheinungsjahr und Erscheinungsort aufgeführt. Je nach Art der Publikation und konkreter Gesetzeslage müssen oder mussten auch zusätzliche Angaben enthalten sein, beispielsweise zur steuerlichen Situation des Herausgebers oder eine erfolgte Prüfung durch die Zensur. (de)
- Ein Impressum (lat. impressum „Hineingedrücktes“ bzw. „Aufgedrücktes“) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Herkunftsangabe in Publikationen, die Angaben über den Verlag, Autor, Herausgeber oder die Redaktion enthält, vor allem um die presserechtlich für den Inhalt Verantwortlichen kenntlich zu machen. Oft werden auch zusätzliche Informationen wie Druckerei, Erscheinungsweise, Erscheinungsjahr und Erscheinungsort aufgeführt. Je nach Art der Publikation und konkreter Gesetzeslage müssen oder mussten auch zusätzliche Angaben enthalten sein, beispielsweise zur steuerlichen Situation des Herausgebers oder eine erfolgte Prüfung durch die Zensur. (de)
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- Impressum (de)
- Impressum (de)
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