Ein Hochschulrat ist in Deutschland und Österreich ein Gremium an einer Hochschule. Je nach Bundesland wird dieser auch als Universitätsrat, Kuratorium, Stiftungsrat oder Aufsichtsrat bezeichnet. Hochschulräte sind ein vergleichsweise neuartiges Element in der Hochschulverwaltung und werden in der Regel mehrheitlich mit Hochschulexternen besetzt. Als Begründung für die Einführung der Hochschulräte wird als Zielideal angegeben, strategische Kompetenzen und Aufgaben bei dem Hochschulrat, operative bei der Hochschulleitung und legislative bei dem (hochschulinternen) Senat anzusiedeln.

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  • Ein Hochschulrat ist in Deutschland und Österreich ein Gremium an einer Hochschule. Je nach Bundesland wird dieser auch als Universitätsrat, Kuratorium, Stiftungsrat oder Aufsichtsrat bezeichnet. Hochschulräte sind ein vergleichsweise neuartiges Element in der Hochschulverwaltung und werden in der Regel mehrheitlich mit Hochschulexternen besetzt. Als Begründung für die Einführung der Hochschulräte wird als Zielideal angegeben, strategische Kompetenzen und Aufgaben bei dem Hochschulrat, operative bei der Hochschulleitung und legislative bei dem (hochschulinternen) Senat anzusiedeln. (de)
  • Ein Hochschulrat ist in Deutschland und Österreich ein Gremium an einer Hochschule. Je nach Bundesland wird dieser auch als Universitätsrat, Kuratorium, Stiftungsrat oder Aufsichtsrat bezeichnet. Hochschulräte sind ein vergleichsweise neuartiges Element in der Hochschulverwaltung und werden in der Regel mehrheitlich mit Hochschulexternen besetzt. Als Begründung für die Einführung der Hochschulräte wird als Zielideal angegeben, strategische Kompetenzen und Aufgaben bei dem Hochschulrat, operative bei der Hochschulleitung und legislative bei dem (hochschulinternen) Senat anzusiedeln. (de)
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  • Ein Hochschulrat ist in Deutschland und Österreich ein Gremium an einer Hochschule. Je nach Bundesland wird dieser auch als Universitätsrat, Kuratorium, Stiftungsrat oder Aufsichtsrat bezeichnet. Hochschulräte sind ein vergleichsweise neuartiges Element in der Hochschulverwaltung und werden in der Regel mehrheitlich mit Hochschulexternen besetzt. Als Begründung für die Einführung der Hochschulräte wird als Zielideal angegeben, strategische Kompetenzen und Aufgaben bei dem Hochschulrat, operative bei der Hochschulleitung und legislative bei dem (hochschulinternen) Senat anzusiedeln. (de)
  • Ein Hochschulrat ist in Deutschland und Österreich ein Gremium an einer Hochschule. Je nach Bundesland wird dieser auch als Universitätsrat, Kuratorium, Stiftungsrat oder Aufsichtsrat bezeichnet. Hochschulräte sind ein vergleichsweise neuartiges Element in der Hochschulverwaltung und werden in der Regel mehrheitlich mit Hochschulexternen besetzt. Als Begründung für die Einführung der Hochschulräte wird als Zielideal angegeben, strategische Kompetenzen und Aufgaben bei dem Hochschulrat, operative bei der Hochschulleitung und legislative bei dem (hochschulinternen) Senat anzusiedeln. (de)
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  • Hochschulrat (de)
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