Der Hochschulpakt, eigentlich Hochschulpakt 2020, ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern (Art. 91b Abs. 1 GG), die „insbesondere dem Ziel (dient), das aufgrund der doppelten Abiturjahrgänge prognostizierte Studierendenhoch zu bewältigten.“ Der Hochschulpakt wird häufig neben der Exzellenzinitiative und dem Pakt für Forschung und Innovation als einer der „drei Pakte“ bezeichnet, die in der deutschen Wissenschaftspolitik eine verstärkte Förderung von Wissenschaft und Hochschulbildung durch die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bewirken sollen. Teilweise – so in einem Eckpunktepapier der Allianz der Wissenschaftsorganisationen von Juni 2013 – ist auch von einem „Paket der Pakte“ die Rede.

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  • Der Hochschulpakt, eigentlich Hochschulpakt 2020, ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern (Art. 91b Abs. 1 GG), die „insbesondere dem Ziel (dient), das aufgrund der doppelten Abiturjahrgänge prognostizierte Studierendenhoch zu bewältigten.“ Der Hochschulpakt wird häufig neben der Exzellenzinitiative und dem Pakt für Forschung und Innovation als einer der „drei Pakte“ bezeichnet, die in der deutschen Wissenschaftspolitik eine verstärkte Förderung von Wissenschaft und Hochschulbildung durch die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bewirken sollen. Teilweise – so in einem Eckpunktepapier der Allianz der Wissenschaftsorganisationen von Juni 2013 – ist auch von einem „Paket der Pakte“ die Rede. (de)
  • Der Hochschulpakt, eigentlich Hochschulpakt 2020, ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern (Art. 91b Abs. 1 GG), die „insbesondere dem Ziel (dient), das aufgrund der doppelten Abiturjahrgänge prognostizierte Studierendenhoch zu bewältigten.“ Der Hochschulpakt wird häufig neben der Exzellenzinitiative und dem Pakt für Forschung und Innovation als einer der „drei Pakte“ bezeichnet, die in der deutschen Wissenschaftspolitik eine verstärkte Förderung von Wissenschaft und Hochschulbildung durch die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bewirken sollen. Teilweise – so in einem Eckpunktepapier der Allianz der Wissenschaftsorganisationen von Juni 2013 – ist auch von einem „Paket der Pakte“ die Rede. (de)
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  • Der Hochschulpakt, eigentlich Hochschulpakt 2020, ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern (Art. 91b Abs. 1 GG), die „insbesondere dem Ziel (dient), das aufgrund der doppelten Abiturjahrgänge prognostizierte Studierendenhoch zu bewältigten.“ Der Hochschulpakt wird häufig neben der Exzellenzinitiative und dem Pakt für Forschung und Innovation als einer der „drei Pakte“ bezeichnet, die in der deutschen Wissenschaftspolitik eine verstärkte Förderung von Wissenschaft und Hochschulbildung durch die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bewirken sollen. Teilweise – so in einem Eckpunktepapier der Allianz der Wissenschaftsorganisationen von Juni 2013 – ist auch von einem „Paket der Pakte“ die Rede. (de)
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  • Hochschulpakt (de)
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